Karlsruhe - Der Suhrkamp Verlag darf vorläufig nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das hat das deutsche Bundesverfassungsgericht am Donnerstag angeordnet. Das Gericht untersagte es dem Amtsgericht Charlottenburg vorläufig, "das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suhrkamp Verlag GmbH & Co.KG aufzuheben und die neue Rechtsform in das Handelsregister einzutragen", wie es wörtlich heißt.

Damit kann Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach einen Teilerfolg verbuchen. Er ist gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, der eine Umwandlung des Verlages von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vorsieht. Das Landgericht Berlin hatte im Oktober den Weg für die Umwandlung frei gemacht. (APA, 4.12.2014)