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Der U-Ausschuss soll im März installiert werden.

Foto: HEINZ-PETER BADER/reuters

Wien/Klagenfurt - Nach dem Beschluss über die U-Ausschuss-Reform ist vor dem Hypo-Untersuchungsausschuss: Die Oppositionsparteien wollen noch vor Weihnachten die Gespräche über den Antrag auf einen U-Ausschuss zur Hypo intensivieren. Der schon öfter eingebrachte gemeinsame Antrag soll nämlich überarbeitet werden. Einbringen will die Opposition das Begehr "so schnell wie möglich" im Jänner.

Am Donnerstag beschließt der Nationalrat nach jahrelangem Tauziehen, dass ab 1. Jänner eine parlamentarische Minderheit, also die Opposition, einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann. Schon lange ist absehbar, dass der erste solche Ausschuss sich um die Hypo-Causa drehen wird. Über 20 Mal haben SPÖ und ÖVP bisher Anträge der Opposition für ein solches Untersuchungsgremium abgeschmettert.

Dauer von U-Ausschüssen begrenzt

Dieser gemeinsame Oppositionsantrag soll aber nicht Eins zu Eins eingebracht werden, muss er doch in Einklang mit den neuen Geschäftsordnungsanforderungen gebracht werden, erklärte der Grüne Finanzsprecher Werner Kogler im Gespräch. Auch inhaltlich soll es Änderungen geben.

So verwies NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable darauf, dass im ursprünglichen Antrag die Vorgänge ab dem Jahr 2000 untersucht werden sollen. Künftig ist aber die Dauer von Untersuchungsausschüssen auf grundsätzlich zwölf Monate (mit einer gewissen Verlängerungsmöglichkeit) begrenzt, weshalb man darauf achten müsse, welchen Untersuchungsgegenstand man in diesem Zeitraum unterbringt, erklärte Hable. Er kann sich vorstellen, zunächst einmal die jüngste Vergangenheit - also den Zeitraum der Verstaatlichung 2009 bis heute - zu behandeln. Es gehe darum, was in der jetzigen Situation, wo ja auch noch Teile zur Verwertung anstehen, so gut es geht gerettet werden könne. Bei Bedarf könne man ja dann weitere Ausschüsse einberufen: "Es kann durchaus nicht nur einen U-Ausschuss in Sachen Hypo geben."

FPÖ bringt zweiten U-Ausschuss ins Spiel

Ähnlich sieht das FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek: Die Gefahr sei groß, dass man sich mit eher unbedeutenden Sachen beschäftige und das Wesentliche untergehe, weshalb auch er den Schwerpunkt auf den Rückkauf der Bank von den Bayern setzen wolle. Es solle aber nicht der Eindruck entstehen, die Freiheitlichen wollten etwas "zudecken", betonte er. Deshalb sei er auch "völlig flexibel", einen zweiten U-Ausschuss für die Zeit vor der Verstaatlichung einzusetzen. Der FPÖ wird ja vorgeworfen, dass die Freiheitlichen in Kärnten mit den 20 Mrd. Haftungen das Hypo-Problem überhaupt erst verursacht hätten.

Team Stronach-Finanzsprecher Robert Lugar will ebenfalls vor allem die Notverstaatlichung und Zeit danach untersuchen - "uns geht's um den Steuerzahler". Kogler bremst hier ein bisschen: Zwar soll auch aus seiner Sicht der Schwerpunkt rund um die Verstaatlichung liegen, aber man könne "auf keinen Fall etwas aussparen", was für die Erklärung des Gesamtdesasters wichtig sei. Er hielte es für sinnvoll, die Causa chronologisch aufzuarbeiten, man könne aber auch einen Abschnitt vorziehen, meinte er.

Ausschuss soll im März starten

Noch vor Weihnachten sollen jedenfalls die Gespräche über den Antrag intensiviert werden. Wann genau der Antrag eingebracht wird, steht noch nicht fest, jedenfalls aber im Jänner, sagten alle Oppositionsmandatare. Ob der notwendige Nationalratsbeschluss dann im regulären Plenum Ende Jänner oder in einer Sondersitzung Mitte des Monats erfolgt, ist auch offen. Starten dürfte der Ausschuss im März.

Dass SPÖ und ÖVP bei dem Antrag mitgehen könnten, damit rechnen die Oppositionsparteien nicht. Man wolle zwar schon im Vorfeld gewisse Dinge mit den Regierungsparteien besprechen, sagte Kogler, aber sich sicher "nicht die Butter vom Brot nehmen lassen", was die Minderheitsrechte betrifft.

Eine Zustimmung der Regierungsparteien ist ohnehin unwahrscheinlich: Zwar wurde ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka zuletzt auf die Frage nach einer möglichen Zustimmung im "Standard" damit zitiert, "neben anderen Themen wird das in der nächsten Klubsitzung am Dienstag besprochen". Gegenüber der APA betonte er aber, die Einsetzung des U-Ausschusses sei künftig Minderheitsrecht und die Minderheit solle es einsetzen - Kogler habe recht mit seiner Einschätzung, dass die Opposition die Regierungsparteien gar nicht braucht. Im SPÖ-Klub betonte man auf Anfrage, sehr an Aufklärung interessiert zu sein, verwies aber gleichzeitig ebenfalls darauf, dass die Einsetzung eines U-Ausschusses ab Jänner Minderheitsrecht ist.

Reform des U-Ausschusses im Parlament

Die erste Etappe im Schlussspurt zur Reform der Untersuchungsausschüsse wird absolviert. Beschlossen werden all jene Punkte, die nicht direkt die Geschäftsordnung betreffen. Letztere werden aus technischen Gründen erst am Donnerstag abgestimmt.

Wichtigster Punkt der Reform ist, dass Untersuchungsausschüsse in Zukunft von einem Viertel der Abgeordneten (derzeit 46) eingesetzt werden können. Geleitet werden U-Ausschüsse künftig von den Nationalratspräsidenten, unterstützt von emeritierten Richtern, die als sogenannte Verfahrensrichter die Erstbefragung von Auskunftspersonen durchführen sollen und beratend tätig sein werden.

Zeugen sind auf Verlangen eines Viertels zu laden, höchstens aber zwei Mal. Die Mehrheit kann Auskunftspersonen so oft sie will in den Ausschuss bitten. Ein grundsätzlicher Beweisbeschluss wird schon am Beginn vom Geschäftsordnungsausschuss gefasst. Im Verfahren selbst kann dann die Minderheit noch weitere Akten anfordern, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Thema stehen. Im Streitfall kann der VfGH befasst werden. Es gibt vier Vertraulichkeitsstufen: eingeschränkt, vertraulich, geheim und streng geheim. Werden die beiden höchsten Stufen nicht eingehalten, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Immunität der Abgeordneten soll künftig nicht mehr bei Verleumdung gelten, auch bewusster Geheimnisverrat wird sanktioniert. (APA, 8.12.2.104)