Bild nicht mehr verfügbar.

Wer Österreicher werden will, muss einiges Wissen mitbringen – und, unabhängig von seinen Sprachkenntnissen, den richtigen Deutsch-Sprachnachweis haben.

Foto: APA/Fohringer

Wien – Für Grünen-Integrationssprecherin Alev Korun ist es ein "Festhalten an Absurdistan": Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) denke trotz massiver Kritik an keine Änderung der Regelung, dass selbst eine österreichische Matura oder ein begonnenes Studium an einer österreichischen Universität nicht als Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen für eine Einbürgerung nach sechs Jahren gilt.

Statt das Staatsbürgerschaftsgesetz, "wie es unbedingt notwendig wäre", in diesem Punkt zu novellieren, begnüge sich Mikl-Leitner mit einer "Empfehlung", die den zuständigen Behörden in den Bundesländern nahelegt, eine österreichische Matura – nicht aber ein Studium – als Sprachnachweis zu akzeptieren, sagt Korun. "Auf diese Art nimmt die Ministerin weitere Schikanen in Kauf."

Sprachprüfung auch für Deutschlehrerin

Die Existenz besagter "Empfehlung" entnimmt Korun der am Donnerstag veröffentlichten Beantwortung einer von ihr und Grünen-Bildungssprecher Harald Walser gestellten parlamentarischen Anfrage. Mit der Anfrage hatten die zwei Politiker Ende Oktober auf mehrere Berichte reagiert, dass selbst Absolventen des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch (ÖSD) für den Staatsbürgerschaftserwerb eine Extra-Deutschprüfung abverlangt wurde.

Auch DER STANDARD hatte einen solchen Fall geschildert: Eine 32-jährige in Bosnien geborene Frau sollte, um Österreicherin zu werden, eine solche Extraprüfung abgelegen. Dabei unterrichtet sie seit acht Jahren bei verschiedenen Kursanbietern und an einer Wiener Volksschule Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache und nimmt als ÖSD-Absolventin selbst Deutschprüfungen ab. Erst nach langem bürokratischen Hin und Her war sie von der Erfordernis befreit worden. Ihre Einbürgerung ist inzwischen abgeschlossen.

Vorkenntnisse egal

Die Deutschprüfungspflicht trotz Maturaabsolvierung ergibt sich aus den Paragrafen 10 und 11 des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Diese sind so formuliert, dass Behördenvertreter auf einen zusätzlichen Deutschkurs pochen können – egal welche Vorkenntnisse ein Einbürgerungswilliger hat. Vereinzelt betraf dies sogar Absolventen eines Germanistikstudiums.

Im Vorfeld der nunmehrigen Maturanten-Empfehlung Mikl-Leitners an die Fremdenbehörden hat das Innenministerium auch eine Expertise des Bildungsministeriums eingeholt. In Österreich Studierende müssen laut dieser weiterhin eine Bestätigung vorlegen, dass bei ihnen Deutschkenntnisse auf dem entsprechenden Niveau vorhanden sind, um Staatsbürger zu werden. (Irene Brickner, derStandard.at, 11.12.2014)