Bild nicht mehr verfügbar.

Der Rechnungshof mahnt das Heer: Geländegängige Kraftfahrzeuge sollen nicht für Aufgaben zu verwenden, die mit günstigeren handelsüblichen Fahrzeugen abgedeckt werden können.

Foto: APA/ROBERT JAEGER

Der Rechnungshof lobt in einem aktuellen Bericht, dass das Verteidigungsministerium die Empfehlungen hinsichtlich der Beschaffung von Kraftfahrzeugen überwiegend umgesetzt hat. Handlungsbedarf ortet der RH aber, weil die geländegängigen Fahrzeuge zu rund einem Viertel für Anreisen zu Besprechungen und als Kommandantenfahrzeuge genutzt werden.

Lob für Ressort

Der RH hatte 2011 ausgewählte Beschaffungsvorgänge im Verteidigungsministerium geprüft, nun hat er sich angesehen, inwieweit die Empfehlungen umgesetzt wurden. Bei der damaligen Prüfung ging es um 102 Stück handelsübliche geländegängige Kraftfahrzeuge "VW Touareg" und 150 Stück geschützte Mehrzweckfahrzeuge einschließlich Beobachtungs- und Aufklärungsausrüstung ("IVECO"). Lobend erwähnte die Prüfbehörde vor allem, dass das Ressort neue Planungsrichtlinien erlassen hat, um die Transparenz von Beschaffungen zu erhöhen und deren Abwicklung zu verbessern.

Bezüglich der "VW Touareg" monierte der RH allerdings, dass die Empfehlung nicht umgesetzt wurde, geländegängige Kraftfahrzeuge nicht für Aufgaben zu verwenden, die mit günstigeren handelsüblichen Fahrzeugen abgedeckt werden können. So wurden die geländegängigen Fahrzeuge nur zu rund 16 Prozent für Fahrten im Gelände genutzt. Kritisiert wurde auch, dass Ersatzbeschaffungen erfolgten, obwohl der Sollbestand überschritten war.

Verteidigungsministerium weist Kritik zurück

Das Verteidigungsministerium hat am Donnerstag Kritik in einem aktuellen Rechnungshof-Bericht zurückgewiesen, wonach die geländegängigen Fahrzeuge nach wie vor zu wenig im Gelände und zu viel für andere Aufgaben eingesetzt werden.

Man habe mit einer fahrbetrieblichen Reglung reagiert, betonte das Ressort in einer Aussendung. "Jedoch wurden nur 102 statt der geplanten 317 Fahrzeuge beschafft. Dies bringt mit sich, dass weniger Fahrzeuge ein größeres Spektrum abdecken müssen."

Insgesamt hielt das Ministerium fest, dass mehr als zwei Drittel aller Forderungen des Rechnungshofes umgesetzt wurden. Weitere Kritik richte sich gegen Planungsprozesse und die Prioritätenfestlegung bei Neuanschaffungen - der RH "lässt allerdings Budgetkürzungen oder Änderungen der Rahmenbedingungen dabei außer Acht". Das Ministerium werde aber in Zukunft der Prioritätenreihung verstärkte Aufmerksamkeit schenken. (APA, 18.12.2014)