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Wer mit dem Auto fährt, profitiert derzeit stärker von den Förderungen der öffentlichen Hand

Foto: dpa/Martin Gerten

Wien - Die Diskussion über die Reform der Pendlerförderung ist voll entbrannt. Nachdem der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Christoph Neumayer, im STANDARD-Interview gemeint hatte, die Pendlerpauschale müsse "klar hinterfragt werden", sprachen sich am Montag auch die Grünen für eine Neugestaltung der Pendlerförderung aus.

Das derzeitige System sei kompliziert, ungerecht und benachteilige Öffi-Nutzer, kritisierte Verkehrssprecher Georg Willi. Ihm schwebt eine Vereinfachung mit nur einem Absetzbetrag, bemessen nach der Strecke, vor. Auch der ÖAMTC plädiert seit längerem für die Einführung einer Mobilitätspauschale statt diverser Förderinstrumente.

Wie berichtet hatte sich auch die von SPÖ und ÖVP eingesetzte Expertengruppe für die Steuerreform für Vereinfachungen ausgesprochen, nannte aber kein Einsparvolumen. Der STANDARD nimmt die Debatte zum Anlass, um die derzeitigen Förderschienen näher zu beleuchten:

  • Verkehrsabsetzbetrag Den größten Einnahmenausfall für den Staat, nämlich 780 Millionen Euro, bewirkt derzeit der allgemeine Verkehrsabsetzbetrag. Er steht jedem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu. Der Absetzbetrag in Höhe von 291 Euro pro Jahr wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten automatisch vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.
  • Pendlerpauschale Davon profitieren ca. 1,2 Mio. Arbeitnehmer, dem Staat entgehen 500 Millionen pro Jahr. Es gibt die kleine Pendlerpauschale (ab 20 Kilometer Entfernung und wenn die Benutzung von Massenverkehrsmitteln zumutbar ist) und die große Pendlerpauschale (ab zwei Kilometern, die Benutzung eines Massenverkehrsmittels ist aber nicht zumutbar).
  • Pendlereuro Zusätzlich zur Pendlerpauschale gibt es noch den sogenannten Pendlereuro. Wobei der Name täuscht: Pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz stehen den Arbeitnehmern nämlich zwei Euro zu. Die Kosten: 60 Millionen Euro.
  • Pendlerzuschlag Für Geringverdiener, die Anspruch auf die Pauschale haben, gibt es weiters einen Zuschlag zur Negativsteuer (Steuergutschrift). Kostenpunkt: 15 Millionen Euro. Damit die Sache noch komplizierter wird, haben die Länder eigene Förderungen eingeführt.
  • Jobticket Und schließlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern noch steuerfrei Tickets für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stellen. Die Förderung kostet 50 Millionen.

In Summe fließen derzeit also mehr als 1,4 Milliarden Euro in die Pendlerförderung. Die Regierungsexperten schlugen die Zusammenführung von kleiner und großer Pendlerpauschale sowie Pendlereuro vor. Zusätzlich soll das Jobticket attraktiver gemacht werden. (go, DER STANDARD, 30.12.2014)