Wer nach der Babypause arbeitslos wird, bekommt künftig volles Arbeitslosengeld. Bisher war das nicht so. Die Arbeiterkammer war deshalb vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gezogen und bekam nun Recht. Der VfGH entschied, dass künftig auch die Babypause einberechnet werden muss. Auch Bundesheer und Zivildienst müssen einbezogen werden.

Künftig 30 Wochen möglich

Bislang musste man in den letzten fünf Jahren drei Jahre lang beschäftigt gewesen sein, um 30 Wochen lang das Arbeitslosengeld beziehen zu können. Wer in dieser Zeit in Babypause war, bekam danach nur oft nur 20 Wochen lang Arbeitslosengeld. Das soll sich nun ändern.

Anlassfall waren zwei Frauen, die nach der Karenz arbeitslos wurden und lediglich für 20 Wochen Arbeitslosengeld zuerkannt bekamen, obwohl sie vor der Babypause rund zehn Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten. Das sei verfassungswidrig, erklärten nun die Verfassungsrichter, denn diese Frauen würden im Vergleich mit Zivil- und Präsenzdienern, die ihren Dienst sehr wohl angerechnet bekommen, ungleichbehandelt.

Künftig gelten für alle Eltern, die mindestens 14 Wochen sonstige Anwartschaftszeiten aufweisen, auch Zeiten eines Kinderbetreuungsgeldbezugs als Anrechnungszeiten für den Arbeitslosengeldbezug. (red, derStandard.at, 7.1.2014)