Bild nicht mehr verfügbar.

Die Kärntner Spitalsärzte fordern höhere Grundgehälter.

Foto: APA/Fohringer

Klagenfurt/Wien – Im Streit um die Anhebung der Grundgehälter der Kärntner Spitalsärzte lässt Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) nun ein neues Gehaltsschema für die Mediziner erarbeiten. Die wochenlangen Verhandlungen zwischen Ärztevertretern und der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft Kabeg waren bisher ohne Ergebnis verlaufen. Die Ärztekammer übte an dem Vorgehen des Landes heftige Kritik.

"Die bisherigen Verhandlungen haben keine gemeinsame Vorgehensweise gebracht", sagte Kaiser am Dienstag nach einer Regierungssitzung. Deshalb habe er die Verfassungsabteilung beauftragt, ein neues Gehaltsschema "nach steirischem Vorbild" zu erarbeiten. Das Land Kärnten hatte den Ärzten ein Gesamtvolumen von 13,5 Millionen Euro geboten, die Ärzte waren mit Forderung nach einer Erhöhung der Grundgehälter um 30 Prozent in die Verhandlungen eingestiegen.

Ärztekammer: "Einseitiges Gehaltsmodell"

Im Hintergrund des Streits steht eine gesetzliche Verkürzung der maximalen Wochenarbeitszeit von Ärzten auf 48 Stunden. Daher fürchten die Spitalsärzte massive Einkommenseinbußen, weil die Grundgehälter bisher vergleichsweise niedrig waren und ein großer Anteil des Geldes mit Überstunden und Zulangen verdient wurde. Da die Ärzte in den Kärntner Spitälern seit 1. Jänner lediglich maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten, wird das neue Gehaltsschema allen Ärzten vordergründig eine Gehaltserhöhung bringen. Kaiser ging daher davon aus, dass praktisch alle Kabeg-Ärzte freiwillig in das neue Schema wechseln werden. "Niemand ist seines Geldes Feind", meinte der Landeshauptmann.

Die Ärztekammer bezeichnete das neue Schema in einer Aussendung postwendend als "einseitig ausgearbeitetes, sozial unausgewogenes Gehaltsmodell". Das neues Gehaltsmodell orientiere sich zwar an der Gehaltsarchitektur der steirischen Landespitäler. Diese sei jedoch mit dem in Kärnten seit Jahrzehnten bestehenden Gehaltsschema nicht vergleichbar. "Die Vermischung dieser beiden Systeme würde bei den Gehältern zu sachlich nicht begründbaren Unterschieden unter den Spitalsärzten führen", erklärt Ärztekammer-Präsident Josef Huber. (APA, 13.1.2015)