Wien - Der im Zuge der Anschläge auf das französische Satiremagazin "Charlie Hebdo" diskutierte Blasphemie-Paragraf in Österreich dürfte im Zuge der Strafrechtsreform nicht geändert werden. Die Experten der Arbeitsgruppe würden keine Streichung empfehlen, hieß es am Mittwoch aus dem Justizministerium. Als Erster aufgestellt hatte die Forderung Neos-Chef Matthias Strolz.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) dürfte die Streichung des Blasphemie-Verbots derzeit nicht anstreben. "Ich habe auch nicht den Eindruck, dass österreichische Karikaturisten in den letzten Jahren hier Probleme gehabt hatten", sagte er in der "Kleinen Zeitung" vom Sonntag. Selbst Bundespräsident Heinz Fischer bekannte sich am Rande eines Treffens mit Religionsvertretern zur derzeitigen Gesetzeslage und empfahl eine "vernünftige Anwendung". Für eine Streichung machen sich neben den Neos auch die Grünen stark. In der SPÖ tritt Justizsprecher Hannes Jarolim dafür ein.

Öffentliches Verspotten verboten

Konkret heißt es in Paragraf 188 Strafgesetzbuch, der das Herabwürdigen religiöser Lehren unter Strafe stellt: "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Die Verurteilungen nach dem Blasphemie-Paragrafen halten sich aber ohnehin in Grenzen. Seit dem Jahr 2000 gab es ein Dutzend Schuldsprüche. Der prominenteste Fall betraf die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter. Sie stand 2009 wegen der Behauptung vor Gericht, der Prophet Mohammed wäre im heutigen System ein "Kinderschänder" gewesen. (APA, 14.1.2015)