Die politische Diskussion in der Schweiz über den automatischen Informationsaustausch über Bankdaten mit ausländischen Behörden kann beginnen. Der Bundesrat (Regierung) hat am Mittwoch die rechtlichen Grundlagen in die "Vernehmlassung" (Begutachtung) geschickt. Für die Schweiz wären die Neuerungen ein Paradigmenwechsel.

Nur bei Finanzdaten

Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Bankkunden ausschließlich auf Ersuchen der ausländischen Behörden. Geht es nach dem Bundesrat, werden die Steuerbehörden in der Schweiz künftig von sich aus aktiv, wenn sie auf etwas stoßen, das einen anderen Staat interessieren dürfte.

Neben diesem spontanen Informationsaustausch, der beispielsweise auch den Besitz von Immobilien betreffen kann, ist die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit bestimmten Staaten geplant. Dieser Austausch ist auf Finanzdaten beschränkt.

Schweizer Banken müssten damit Finanzkontendaten von Personen, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese wiederum würden die Informationen periodisch an die ausländischen Behörden weiterleiten.

Gemeldet werden beim automatischen Informationsaustausch neben Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontonummer die Guthaben auf Konten, Zinsen und Dividenden, die Summe der Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen sowie Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen.

Zwei Modelle vorgesehen

Für die Einführung des automatischen Informationsaustausches sind zwei Modelle vorgesehen, die der Bundesrat beide anwenden möchte. Für beide Modelle ist das AIA-Gesetz nötig, das die Umsetzung in der Schweiz regelt. Das erste Modell sieht vor, dass die Schweiz mit den einzelnen Partnerstaaten Staatsverträge abschließt. Dieses Modell dürfte für die EU und die USA angewendet werden.

Beim zweiten Modell braucht es keine Staatsverträge. Stattdessen wird der AIA zwischen zwei Staaten mittels Notifikation beider Staaten an das zuständige Gremium aktiviert. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Parlament der Teilnahme der Schweiz an der Vereinbarung "Multilateral Competent Authority Agreement"(MCAA) zur einheitlichen Umsetzung des AIA und der Ratifizierung des Amtshilfeübereinkommens von OECD und Europarat zustimmt.

Dieses Amtshilfeübereinkommen umfasst den bereits erwähnten spontanen Informationsaustausch, zu welchem sich bürgerliche Parteien in der Vergangenheit kritisch geäußert haben. Das Finanzdepartement (EFD) hält fest, das Übereinkommen gelte als neuer globaler Standard. Bisher hätten sich fast 100 Staaten zur Übernahme bekannt, darunter die Schweiz und alle weiteren wichtigen Finanzzentren.

Weitere Formen der Amtshilfe

Das Übereinkommen sieht auch weitere Formen der Amtshilfe vor. Der Bundesrat schlägt jedoch vor, diese mittels eines vorgesehenen Vorbehalts auszuschließen. Einzig die direkte Postzustellung von Schriftstücken soll neu ermöglicht werden.

Durch einen weiteren Vorbehalt will der Bundesrat Rückwirkung ausschließen: Die Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens soll für vorsätzliche und strafrechtlich verfolgte Steuerdelikte auf einen Zeitraum nach der Unterzeichnung durch die Schweiz im Jahr 2013 beschränkt werden. Außerdem will die Schweiz den Anwendungsbereich auf Einkommens- und Vermögenssteuern beschränken.

Der Bundesrat schlägt schließlich vor, zwei Erklärungen abzugeben. Er will festhalten, dass die Schweiz betroffene Personen in der Regel über den bevorstehenden Informationsaustausch informiert und dass ausländische Behörden keine Steuerprüfungen in der Schweiz durchführen dürfen.

Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz den automatischen Informationsaustausch einführen soll, wird dem Parlament später separat vorgelegt. Mit der EU laufen bereits Gespräche. Die beiden Vernehmlassungen - die eine zum Amtshilfeübereinkommen und die andere zum MCCA und zum AIA-Gesetz - dauern bis zum 21. April. Das Bankgeheimnis im Inland betreffen sie nicht, hier ist weiterhin keine automatischer Informationsaustausch vorgesehen. (APA. 14.1.2015)