Warschau/Straßburg - Die Gleichstellungsbeauftragte der polnischen Regierung, Malgorzata Fuszara, hat das Parlament zur Ratifizierung des Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (CAHVIO) aufgerufen. Polen hat die Konvention bereits 2012 unterzeichnet, bisher aber wegen des Widerstands konservativer PolitikerInnen und der katholischen Kirche noch nicht ratifiziert.

In einem offenen Brief an die Abgeordneten betonte die Gleichstellungsbeauftragte, dass die Konvention trotz Vorwürfen der GegnerInnen des Dokuments verfassungsmäßig sei. Laut Fuszara haben dies Rechtsexpertisen des parlamentarischen Büros für Rechtsanalysen und der Helsinki-Stiftung bestätigt. Eine Beschleunigung des Ratifizierungsprozesses der Konvention zum Schutz von Frauen hat jüngst auch der UNO-FrauenrechtsausschussCEDAW Polen empfohlen.

Verzögerung des Ratifizierungsprozesses

Die Gleichstellungsbeauftragte betonte in ihrem offenen Brief weiter, dass die Konvention laut Juristen in keiner Weise den in der Verfassung verankerten rechtlichen Status der Ehe als Vereinigung von zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts in Frage stellt. Dieses Argument wurde immer wieder von GegnerInnen der Konvention vorgebracht.

Die damalige Gleichstellungsbeauftragte der Regierung, Agnieszka Kozlowska-Rajewicz, hatte das Europarats-Übereinkommen bereits im Dezember 2012 in Brüssel unterzeichnet. Der damalige Regierungschef Donald Tusk verzögerte den Ratifizierungsprozess daraufhin jedoch aus Angst vor einer Spaltung der rechtsliberalen Regierungspartei PO (Bürgerplattform). Zudem wollte die Regierungskoalition auch keinen Konflikt mit der Kirche riskieren.

"Änderungen in der Mentalität"

Der konservative Flügel der PO stößt sich insbesondere am Artikel 12 der Konvention, wo es heißt, Gewalt gegen Frauen sei "oft beeinflusst von Vorurteilen, geschlechtsspezifischen Stereotypen, Bräuchen oder Tradition". Die Mitglieder des Europarats sollten sich deshalb um "Änderungen in der Mentalität" ihrer BürgerInnen bemühen. Die Regierung fügte als Kompromisslösung ihrem Beschluss über die Unterzeichnung des Dokuments an, dass die Konvention in Polen nur in Übereinstimmung mit der polnischen Verfassung angewendet werde. (APA, 16.1.2015)