Wien - Die Neuregelung der Beamtengehälter bleibt umstritten. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat am Montag in einer Vorstandssitzung die Regierung aufgefordert, in weitere Verhandlungen einzutreten. Diese denkt offenbar nicht daran. Schon im heutigen Verfassungsausschuss soll die Neuregelung auf den Weg gebracht und am Mittwoch vom Nationalrat beschlossen werden.

Hintergrund der Systemumstellung, die von Kanzleramt und Finanzministerium initiiert wurde, ist ein finanzieller. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs hatten die Regierung in die Bredouille gebracht, da sie für den Bund enorme Mehrkosten zur Folge gehabt hatten. Denn die Richter legten nahe, dass auch Ausbildungszeiten vor dem 18. Geburtstag angerechnet werden müssten. Teure Vorrückungen wären die Folge gewesen.

Neue Systematik

Dem begegnet die Regierung nun mit einer komplett neuen Systematik, sei doch die alte ohnehin zu kompliziert. In den Erläuterungen zum Gesetzesantrag heißt es, man brauche schon eine gewisse Lust zum "Lösen von Denksport-Aufgaben", um sich mit den derzeitigen Regelungen zurecht zu finden.

Nunmehr wird das Regulativ so aufgesetzt, dass im Prinzip jeder neu eintretende Beamte in der Gehaltsstufe 1 beginnt, Einzeleinstufungen fallen weg. Angerechnet werden neben Zeiten bei Gebietskörperschaften einschlägige Berufserfahrung und Verwaltungspraktika im Ausmaß von bis zu zehn Jahren. Ferner können auch noch Präsenz- und Zivildienstzeiten bis zu sechs Monaten geltend gemacht werden.

Freilich werden auch schon aktive Bundesbeamte von der Neuregelung betroffen sein. Sie werden gesetzlich ins neue Regulativ als Gruppe übergeleitet. Die Überleitung erfolgt dergestalt, als das bisherige Gehalt bis zum nächsten Vorrückungstermin unverändert bleibt. Diese Vorrückung führt dann auf das Niveau des neuen Besoldungsverlaufes.

Gewerkschaft zweifelt

Verluste werden dabei eben nicht entstehen, argumentiert das Kanzleramt. Die Gewerkschaft hat da so ihre Zweifel. Man habe bereits auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht. Diese führten - entgegen getätigten Zusagen - zu erheblichen Verlusten in der Lebensverdienstsumme und zu direkten finanziellen und anderen Nachteilen unmittelbar nach der Überleitung. Dies sei völlig inakzeptabel, heißt es in einer am Montag von der GÖD beschlossenen Resolution.

Die Gewerkschaft fordert folgerichtig neue Verhandlungen mit der Regierung. Noch im ersten Halbjahr müsse der Koalitionsplan korrigiert werden.

Verärgert über die Regierung ist freilich auch die Opposition. Sowohl Grüne als auch NEOS kritisierten am Montag, dass der Entwurf erst Freitagnachmittag übermittelt worden sei, nun aber schon heute beschlossen werden solle. In der kurzen Zeit sei es schlichtweg nicht möglich zu beurteilen, ob der Vorschlag europarechtskonform sei und was er für finanzielle Auswirkungen habe, ärgerte sich etwa Neos-Mandatar Nikolaus Scherak. Der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und AUF-Bundesvorsitzende Werner Herbert sprach von einem "Schlag ins Gesicht aller öffentlich Bediensteter" und einer neuerlichen massive Verschlechterung für Beamte und Vertragsbedienstete. (APA, 19.1.2015)