Salzburg - Mit einer Infokampagne wird zur Faschingszeit in Salzburg auf die Gefahr von K.-o.-Tropfen aufmerksam gemacht. Rund 5.000 Informationskarten werden in Lokalen, Schulen und Jugendeinrichtungen verteilt. Gewarnt wird vor sexueller Gewalt an jungen Frauen nach Verabreichung von betäubenden Substanzen. Der Nachweis ist schwierig: In den vergangenen zwei Jahren wurde nur ein Verdachtsfall bestätigt.

An dem Präventionsprojekt "Keine Chance für K.-o.-Tropfen" beteiligen sich das Frauenbüro der Stadt Salzburg sowie Make it, das Büro für Mädchenförderung des Landes, der Frauennotruf und das Altstadt-Marketing. In Salzburg kommt es einer Information der Stadt Salzburg zufolge immer wieder zu sexuellen Übergriffen unter Einfluss von K.-o.-Tropfen. "Im Fasching besteht die Gefahr, dass K.-o.-Tropfen verstärkt eingesetzt werden", sagte Teresa Lugstein von Make it am Montag. Indikatoren seien ein plötzlicher "Filmriss" und schnell eintretende Übelkeit.

Begrenzte Nachweisbarkeit

Der medizinische Nachweis dieser Substanzen ist aber nur bis zu rund zwölf Stunden nach Verabreichung möglich. Nur wenige Fälle von sexuellen Übergriffen sind daher nachweisbar. Zur strafrechtlichen Verfolgung eines Verdächtigen ist eine Blutabnahme und eine Urinprobe notwendig. Betroffene Frauen würden oft zu spät das Spital aufsuchen, erklärte Andrea Laher vom Frauennotruf, die auch Opfer zu Gerichtsprozessen begleitet.

Laut Laher erhärten sich im Jahr in Salzburg an die acht Verdachtsfälle. Zu Gerichtsverhandlungen wegen des Paragrafen 205 Strafgesetzbuch "sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person" aufgrund von K.-o.-Tropfen komme es selten, erklärte eine Sprecherin des Landesgerichts Salzburg. Auch bei der Polizei gehen relativ wenige Anzeigen ein. Das Landeskriminalamt Salzburg verzeichnete 2014 zwei Anzeigen, K.-o.-Tropfen wurden laut einer Polizei-Sprecherin aber nicht nachgewiesen. Im Jahr 2013 gingen noch neun Anzeigen ein, nur ein Mal wurden aber betäubende Substanzen festgestellt. In der nächsten Woche muss sich am Landesgericht Salzburg ein Mann wegen Paragraf 205 verantworten. Er soll einer jungen Frau in einer Wohnung drogenähnliche Substanzen verabreicht haben.

Infokarten und kleine Plakate

"Zum Fortgehen gehört ausgelassenes Feiern, Fröhlichkeit oder Genuss. Nicht immer aber bleibt es dabei. Manche junge Frauen erleben sexuelle Gewalt, nachdem sie unbemerkt K.-o.-Tropfen getrunken haben", heißt es auf den Infokärtchen. Mehrere Tipps sind aufgelistet, wie sich potenzielle Opfer schützen können: Das Getränk in einem Lokal nicht unbeaufsichtigt stehen lassen; kein offenes Getränk von unbekannten Leuten annehmen; sich bei Übelkeit an das Personal oder an Freundinnen wenden; sich um Freundinnen kümmern, die einen willenlosen Eindruck erwecken." Der beste Schutz sei, "mit Freundinnen kommen, mit Freundinnen gehen". Im Verdachtsfall solle möglichst rasch der Frauennotruf Salzburg oder die Polizei angerufen werden.

Die Infokarten und auch kleine Plakate können im Frauenbüro der Stadt Salzburg kostenlos abgeholt oder bestellt werden. Make it und der Frauennotruf bieten auf Wunsch auch Workshops an. (APA, 20.1.2015)