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Die EU-Kommission unter Führung von Präsident Jean-Claude Juncker geht nun auch gegen Belgien vor.

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Brüssel – Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Belgien wegen Steuervorteilen für multinationale Unternehmen eingeleitet. Vor dem Hintergrund der Causa "Lux Leaks" sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag, die belgische Steuerregelung zu Gewinnüberschüssen "scheint bestimmten multinationalen Unternehmen erhebliche Steuervorteile zu verschaffen".

Diese Steuervorteile würden aber nicht für Unternehmen gelten, die nur im Inland tätig seien. "Sollten sich unsere Bedenken bestätigen, würde es sich bei dieser Regelung um eine ernsthafte Wettbewerbsverzerrung handeln, die einer begrenzten Anzahl multinationaler Unternehmen zugutekommt." Deshalb seien weitere Nachforschungen notwendig.

Steuerminderungen

Die Kommission hat Bedenken, dass die nach dem Steuervorentscheid zulässigen Gewinnüberschüsse – das heißt Steuerminderungen, die ein Unternehmen beispielsweise für gruppeninterne Synergien oder Größenvorteile geltend machen kann – die tatsächlichen Vorteile der Zugehörigkeit zu einer multinationalen Gruppe erheblich überbewerten. Die Steuerminderungen aufgrund von Gewinnüberschüssen machten "mehr als 50 Prozent der vom Steuervorentscheid abgedeckten Gewinne aus und können mitunter bis zu 90 Prozent erreichen", so die Brüsseler Behörde.

Der Fall Lux Leaks war Anfang November 2014 aufgetaucht. Damals hatte ein internationales Recherchenetzwerk detailliert über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Derartige Regelungen sollen teilweise auch in rund 20 weiteren EU-Staaten angewendet worden sein.

Juncker in der Kritik

Die EU-Kommission prüft schon seit dem Sommer vergangenen Jahres, ob drei verschiedene Mitgliedstaaten Großunternehmen unzulässige Steuervorteile gewährt haben. Dabei geht es im Fall Luxemburgs um Amazon und die Fiat-Bank, bei den Niederlanden um die Kaffeehauskette Starbucks und bei Irland um den Computerkonzern Apple. Die Firmen könnten über eine niedrige Besteuerung unzulässige Staatsbeihilfen erhalten haben.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker war wegen seiner früheren Funktion als luxemburgischer Premier sowie Finanzminister ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Ihm wurde vorgeworfen, mitverantwortlich für die zumindest unmoralischen Regelungen zu sein, die in ihren Auswirkungen Staaten, die sich strikt an die Gesetze gehalten haben, benachteiligten. Kommenden Donnerstag wird die Konferenz der Präsidenten des EU-Parlaments über einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Angelegenheit entscheiden. (APA, 3.2.2015)