Geschätzte 570.000 Muslime leben in Österreich, sie müssen sich künftig dem Islamgesetz unterwerfen. Geregelt werden ein paar Selbstverständlichkeiten, die aber vielleicht nicht allen selbstverständlich sind: dass etwa das österreichische Recht über der Scharia steht, dass islamische Lehre und Gebräuche nicht im Widerspruch zur österreichischen Rechtsprechung stehen dürfen. Oder dass Funktionsträger der Glaubensgemeinschaft abberufen werden müssen, wenn sie strafrechtlich verurteilt werden. Das könnte man auch noch für die katholische Kirche regeln, die für Missbrauchsfälle anfällig ist und ihre vom rechten Weg abgekommenen Hirten oft genug lieber zu einer anderen Pfarre verschiebt, als sie abzuberufen.

Über die Zulässigkeit der Finanzierung von Imamen aus dem Ausland lässt sich streiten, letztendlich wird das wahrscheinlich der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Interessant ist ein Detail: Nicht mehr der Bundeskanzler allein, wie noch im ersten Entwurf vorgesehen, sondern nur die gesamte Bundesregierung soll darüber entscheiden können, ob einer Religionsgemeinschaft ihr Statut als solches aberkannt wird. Da hat die rot-schwarze Koalition vorausgedacht und in Erwägung gezogen, dass sie in dieser Zusammensetzung nicht ewig existieren wird. Die Befugnis des Kanzlers wird eingeschränkt, offenbar auch für den Fall, dass der Kanzler einmal Heinz-Christian Strache heißen könnte. Nicht auszudenken. (Michael Völker, DER STANDARD, 12.2.2015)