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Josef Ostermayer und Sebastian Kurz haben das Islamgesetz finalisiert.

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Wien - Am Sonntag tagt der Schura-Rat der Islamischen Glaubensgemeinschaft zum neuen Islamgesetz, das am Donnerstag bereits den Verfassungsausschuss im Parlament passiert hat und unabhängig von möglichen Bedenken der Glaubensgemeinschaft am 25. Februar vom Nationalrat beschlossen werden soll. Eine Zustimmung der Glaubensgemeinschaft scheint aber wahrscheinlich. In einem Brief an die Minister Josef Ostermayer (SPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) hält Fuat Sanac, Präsident der Glaubensgemeinschaft, fest: "Die Regierungsvorlage und der damit verbundene geplante Abänderungsantrag im Verfassungsausschuss wurden mit den Entscheidungsträgern intern intensiv diskutiert und für positiv befunden." Dies stelle noch keine "formelle" Zustimmung des zuständigen Schura-Rates dar, sei "aber eine klare Grundlage für die Empfehlung einer Zustimmung", heißt es in dem Brief, der dem STANDARD vorliegt.

Keine Gleichbehandlung

Gänzlich zufrieden sei er aber nicht, betont Sanac und hält unter anderem fest, "dass die Forderungen nach dem Wegfall der ausdrücklichen Festlegung des Primats des österreichischen Rechts" im Gesetzestext "leider nicht erfüllt" worden sei, "was die Erwartungen der hier lebenden Muslime nicht zur Gänze trifft und ihnen das Gefühl vermittelt, nicht gleich wie die anderen anerkannten Religionsgesellschaften behandelt zu werden". Auch die Übergangsfrist von einem Jahr, die Imamen gewährt wird, die aus dem Ausland finanziert werden, sei zu kurz.

Eine einheitliche Koran-Übersetzung, wie sie die ÖVP ursprünglich gefordert hatte, ist im Islamgesetz nicht mehr enthalten. Festgehalten ist im Gesetz lediglich, dass die "Darstellung der Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran)", in der Amtssprache, also auf Deutsch vorliegen müsse. Wie Minister Ostermayer erläutert, könnten aber auch sieben verschiedene Fassungen auf Deutsch vorgelegt werden, da klar ist, dass es nicht die eine allgemein gültige Übersetzung gebe.

"Massive Schlaglöcher"

Für die Grünen weist der Gesetzestext "massive Schlaglöcher" auf, die Abgeordnete Alev Korun spricht auch von einem "Generalverdacht gegenüber Muslimen". Die Neos sehen das ähnlich, sie halten das Gesetz für verfassungsrechtlich bedenklich. Der Generalverdacht gegen Muslime, "der mehrmals in diesem neuen Gesetz enthalten ist", lasse darauf schließen, dass es der Regierung letztendlich um die Terrorbekämpfung gegangen sei, kritisiert Nikolaus Scherak, Verfassungssprecher der Neos.

Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereine sowie ein eigenes Theologiestudium. (Michael Völker, DER STANDARD, 13.2.2015)