Überraschung, liebe Bundesregierung! Der Staat ist nicht nur dazu da, den Bürger in die Pflicht zu nehmen, er ist auch dafür verantwortlich, dass jeder zu seinen Rechten kommt. Nicht möglich ist das nicht selten in Fällen von Kindesentführung durch einen (nicht berechtigen) Elternteil. Die Kinder- und Jugendanwältin kritisiert, dass es gerade mit einigen Staaten im arabischen Raum keine Vereinbarungen über Rückführungen gibt und deshalb (vor allem) Mütter immer wieder in die Situation kommen, zwar das Obsorgerecht zu haben, aber machtlos zu sein.

In einem aktuellen Fall, mit dem sich eine Frau an die Beratungsstelle der autonomen Frauenhäuser wandte, sei es weder Polizei, Interpol, noch Anwalt, sondern schlussendlich erst einer privat engagierten Detektivfirma gelungen, das Kind aus Ägypten zurückzuentführen - was natürlich auch nicht erlaubt ist.

Wird Selbstjustiz zur einzigen Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen, treiben Fälle wie dieser nicht nur Betroffene, sondern auch den Rechtsstaat an die Grenzen der Belastbarkeit. Umso mehr verwundert es, dass aus dem Büro von Außenminister Sebastian Kurz bloß unwirsch ausgerichtet wird, dass man dazu nicht Stellung nehme. Mit zahlreichen Ländern gibt es bereits entsprechende Übereinkommen: nicht nur mit sämtlichen EU-Staaten, sondern etwa auch mit Usbekistan, Simbabwe oder den Falklandinseln. Dorthin wird allerdings nur selten entführt. (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 23.2.2015)