Wien - Bei der 75. Sitzung des Kunstrückgabebeirats stehen am 6. März vier Fälle auf der Tagesordnung, darunter mit "Erich Lederer" der prominenteste und im Vorfeld meistdiskutierte. Dabei geht es um Gustav Klimts Beethovenfries, für das eine Erbengruppe im Oktober 2013 einen Antrag auf Restitution stellte. Wie berichtet, hatte die Republik den Fries 1972 nach jahrelangen Verhandlungen von Erich Lederer erworben. Stünde der Ankauf jedoch in einem Zusammenhang mit einem Ausfuhrverbot, dann wäre auf Basis des 2009 novellierten Kunstrückgabegesetzes zu restituieren.

Die damals bezahlten 15 Millionen Schilling, argumentierten Vertreter der heimischen Kunstszene zuletzt, seien ein korrekter Betrag gewesen. Wiewohl die Angemessenheit aus juristischer Sicht nicht relevant ist: Historische Dokumente belegen, dass der Kaufpreis nicht dem Marktwert, sondern einem politischen Kompromiss entsprach.

Im Laufe der Jahre war der Fries mehrfach von Experten bewertet worden. 1968 holte Lederer auf Wunsch des Unterrichtsministers drei internationale Gutachten ein (u. a. von Christie's), die dem Fries aufgrund des Interesses US-amerikanischer Museen einen Handelswert von zumindest einer Mio. Dollar attestierten (gemäß des damaligen Wechselkurses etwa 25 Mio. Schilling). Ein internationaler Wert, der allerdings einer Verbringung ins Ausland bedurft hätte, die zu verhindern sei, empfahl die Finanzprokuratur.

Eine für den Ankaufspreis relevante Expertise lieferte Hermann Fillitz im Dezember 1971, der den Beethovenfries im Belvedere-Depot besichtigt und den schlechten Erhaltungszustand berücksichtigt hatte. Er bestätigte den von Christie's bezifferten Wert von einer Mio. Dollar bzw. zwischenzeitlich 28 Mio. Schilling. Belvedere-Direktor Hans Aurenhammer schloss sich im April 1972 in einer Stellungnahme an Bundeskanzler Bruno Kreisky dieser Meinung an.

Er empfahl jedoch als Beamter, "im Hinblick auf die Finanzlage" auf dem "Verhandlungswege eine Verminderung des Preises" zu erzielen. Generell, so Aurenhammer, solle jedoch "nicht der Kaufpreis der Ausgangspunkt" der Ankaufsüberlegungen sein, sondern, "was dieses Kunstwerk Österreich Wert ist".

Fries für die Uno-City

Laut dem Protokoll zur entscheidenden Ministerratssitzung im Mai 1972 waren 15 Mio. Schilling der maximal mögliche, weil genehmigte Kaufpreis. Kreisky, der plante, den Fries in der Eingangshalle "seines" Prestigeprojekts unterzubringen, und rechtfertigte dies so: "Bei den gigantischen Kosten der Uno-City wird die Anschaffung dieses Monumentalwerks im Vergleich bestenfalls die Kosten für die Ausstattung eines kleinen Sitzungssaales ausmachen."

Das Magazin Profil lobte damals das Geschick von Unterrichtsministerin Hertha Firnbergs, den ursprünglichen Kaufpreis von 28 auf 15 Mio. Schilling heruntergehandelt zu haben. Der damals 80-jährige Lederer stimmte zu, wohl wissend, dass eine höhere Summe nur im Ausland erzielbar wäre. Dazu hätte es allerdings einer Ausfuhrgenehmigung bedurft. (Olga Kronsteiner, DER STANDARD, 26.2.2015)