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Ausgerechnet der Betreiber einer "Racheporno"-Website fühlt sich durch Google-Suchergebnisse in seiner Privatsphäre verletzt

Foto: AP/Wong

Es ist die berühmte Ironie des Schicksals, an die man bei den Begehrlichkeiten des US-Amerikaners Craig Brittain denken könnte: Einst hatte Brittain als Chef einer sogenannte "Racheporno"-Website selbst dafür gesorgt, dass zahlreiche intime und kompromittierende Inhalte im Netz verfügbar waren; jetzt will er Google dazu zwingen, Inhalte über ihn selbst aus den Suchergebnissen zu löschen.

Urheberrechtsansprüche

Brittain verlangt, dass der Suchmaschinist eine Presseaussendung der US-Regulatoren "Federal Trade Commission" entfernt, in der die FTC ihr Vorgehen gegen Brittains Pornoseite erklärt. Außerdem soll ein Artikel von Ars Technica über die Vorgänge gelöscht werden.

Da Google in den USA nicht verpflichtet ist, sensible Inhalte zu entfernen, muss Brittain sogenannte DMCA-Anträge stellen. Die richten sich eigentlich gegen Urheberrechtsvergehen. Der US-Amerikaner beklagt deshalb, dass in den Berichten urheberrechtswidrig Fotos seiner Racheporno-Website benutzt wurden.

Erpresst

Google dürfte die Anträge aber ignorieren, wie Ars Technica mutmaßt. Selbst beim in der EU etablierten "Recht auf Vergessen" dürfte Brittain mit seinen Anträgen chancenlos sein, denn die Vorgänge liegen erst kurz zurück. Außerdem könnten seine Vergehen auf öffentliches Interesse stoßen. Brittain hatte Frauen, deren Fotos auf die Pornowebsite gelangten, zuvor angeboten, ihre Bilder gegen die Zahlung von dreistelligen Dollarbeträgen zu entfernen. (fsc, derStandard.at, 5.3.2015)