Mit den Vorschriften der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes 2013, wonach psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu evaluieren sind, gibt es offenbar noch einige Troubles. Sowohl grobe Informationsdefizite in Unternehmen als auch Ratlosigkeit in puncto verbessernder Maßnahmen nach einer Evaluierung wurden aktuell in einer Befragung von 159 Führungskräften und Personalverantwortlichen aus 25 Branchen durch das Institut zur Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gefunden.

Eh wichtig, aber ...

Immerhin: Für vier Fünftel der Befragten ist die Beachtung psychischer Arbeitsbelastungen "sehr" oder "eher" wichtig. Dennoch hat bisher weniger als die Hälfte der Betriebe eine Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen durchführen lassen, bei den KMUs (Unternehmen bis 250 Beschäftigte) überhaupt erst jedes Vierte. Mehr als 40 Prozent der Verantwortlichen in KMUs wussten nicht, dass die umfassende körperliche und psychische Arbeitsplatzevaluierung gesetzlich vorgeschrieben ist. "Hier steht dem Gesetzgeber und den Interessenvertretungen noch einiges an Aufklärungsarbeit bevor", sagt Studienautor Gernot Kampl. Dass Handlungsbedarf bestehe, hat vor kurzem auch die OECD festgestellt: Österreich ist im Hinblick auf psychische Arbeitsbelastungen nur auf Platz 27 von 32 erfassten Ländern.

Kampl: "Bis heute wurden wegen unterlassener Evaluierungen psychischer Arbeitsbelastungen bereits über 2000 Strafanzeigen gestellt. Das eigentliche unternehmerische Argument für die Evaluierung ist für mich, dass Innovationskraft und Leistungsfähigkeit eines Betriebs stark von der Kreativität und dem Engagement der eigenen Mitarbeiter abhängen. So etwas kann nicht verordnet werden, sondern braucht förderliche Rahmenbedingungen und Entfaltungsmöglichkeiten." (kbau, DER STANDARD)