Wien - Nach letzten Änderungen ging die kleine Novelle von ORF-, Privatradio- und Privatfernsehgesetz Freitag in die Begutachtung.

Gegenüber dem letzten Stand entfiel nach ersten STANDARD-Infos die Möglichkeit des Kanzlers, eine Verordnung über die Reihung von Fernsehprogrammen in Kabelnetzen zu erlassen. Sie hätte die Kriterien für Reihung konkretisieren sollen. Sender wie ATV hatten sich Vorgaben zur Reihung gewünscht, sie sind aber rechtlich schwer umzusetzen, sagen mit der Materie vertraute Experten.

Bis 7. April läuft die Begutachtungsphase für Stellungnahmen an das Kanzleramt. Im April soll die Novelle in den Ministerrat, im Mai im Nationalrat behandelt werden. Eine Reihe etwa von ORF-Wünschen ist bisher nicht berücksichtigt.

Die Neuerungen laut Entwurf im Überblick:

Privatradio

  • Privatradios sollen in Funkhäusern zusammenarbeiten können, ohne die Verlängerung ihrer Lizenz zu gefährden.
  • Sie können künftig auch regional Sendegebiete zu größeren Einheiten mit einheitlicher Lizenz zusammenlegen.
  • Nachrichtensprecher von Privatradios dürfen künftig auch in der Werbung auftreten. - Privatradio

ORF

  • Logos im Bild in internationalen Event-Übertragungen werden erlaubt, wenn der ORF darauf keinen Einfluss und keinen finanziellen Vorteil daraus hat.

(Privat-)Fernsehen

Kabelnetzen wird genauer vorgeschrieben, welche (österreichischen) Programme sie jedenfalls zu "fairen Konditionen" einspeisen müssen. Voraussetzung sind künftig " kulturelle, politische oder gesellschaftspolitische Relevanz; österreichischer, lokaler oder regionaler Bezug; besonderer Beitrag zur österreichischen Identität". (red, derStandard.at, 27.2.2015)