St. Pölten /Wien - Rechtzeitig vor der Regierungsklausur in Krems kommende Woche, bei der einer der Schwerpunkte der Arbeitsmarkt sein wird, hat der Niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) sein Modell für eine Reform der Mindestsicherung vorgelegt. Der am Freitag in St. Pölten präsentierte Entwurf sieht vor, dass Personen, die mehr als sechs Monate Mindestsicherung (maximal 827 Euro) bezogen haben, ein halbes Jahr lang so viel dazuverdienen dürfen, dass sie inklusive Mindestsicherung bis zu 1150 Euro Einkommen beziehen.

Wer aktuell Mindestsicherung erhält, darf maximal 120 Euro Wiedereinsteiger-Freibetrag dazuverdienen, jeder weitere Euro wird vom Mindestsicherungsbezug abgezogen. Über eine flexiblere Zuverdienstgrenze wird seit Längerem diskutiert.

Finanzpolizei für Kontrolle

Das NÖAAB-Reformmodell sieht auch vor, dass der Bund bei Jobprojekten für Mindestsicherungsbezieher 60 Prozent der Kosten trägt - so wie er auch 60 Prozent der Kosten der Mindestsicherung beisteuert. Außerdem solle künftig die Finanzpolizei den Bezug der Mindestsicherung kontrollieren. Derzeit ist das Aufgabe der Bezirkshauptmannschaften - die zugleich eine Beratungsfunktion innehaben. (spri, DER STANDARD, 21.3.2015)