Wien/Klagenfurt - Das Justizministerium kann nicht alle angeforderten Akten für den Hypo-Untersuchungsausschuss innerhalb der gesetzten Vier-Wochen-Frist liefern. Das geht aus einem der "Tiroler Tageszeitung" vorliegende Schreiben von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) an Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) vom 18. März hervor.

In dem Brief beschreibt der Minister laut "TT" (Sonntag-Ausgabe) die technischen und rechtlichen Probleme mit der Aktenanforderung. Selbst bei "größtmöglichem Einsatz" aller Beteiligten werde es nicht möglich sein, die Vier-Wochen-Frist für die Aktenlieferung einzuhalten, heißt es demnach. Nur Teillieferungen könnten starten. Eine erste Anforderung von Akten hatte der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates am 19. Februar - also vor rund vier Wochen - beschlossen.

Probleme wegen Datenumfang

Probleme machen laut dem Ressortchef einerseits der schiere Umfang der Daten. Brandstetter habe insgesamt zwölf Strafakten bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und der Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgelistet, die mit der Hypo in Zusammenhang stehen. Dazu komme, dass Bures den Ministerien Vorgaben gemacht hat, wie sie die Daten ans Parlament liefern sollen, und zwar als Word-, PDF- oder Excel-Dateien. Laut Brandstetter liege das Material großteils nicht in diesem Format vor, der Aufwand sei daher beträchtlich.

Außerdem könnten Unterlagen, welche die Staatsanwaltschaften auf dem Weg der Rechtshilfe aus anderen Staaten bekommen haben, nicht einfach weitergeleitet werden. Das Justizministerium müsse daher mit den betroffenen Ländern abklären, ob eine Freigabe möglich sei. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein habe dazu bereits mitgeteilt, dass nach liechtensteinischem Recht die Leistung von Rechtshilfe in Strafsachen an einen ausländischen Untersuchungsausschuss unzulässig sei, schreibt Brandstetter laut "TT". (APA, 22.3.2015)