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Österreichische Behörden wollen einzelne Internet- und Telefoniedaten für bis zu fünf Jahre aufheben

Foto: AP/Roland

Statt einer Vorratsdatenspeicherung soll das geplante Staatsschutzgesetz die mehrjährige Sammlung von konkret verdächtigen Einträgen forcieren: Das berichtet die Wiener Zeitung unter Berufung auf eingeweihte Verhandlungskreise. Momentan darf der Verfassungsschutz spezifische Einträge nur neun Monate lang aufbewahren, dann müssen die Informationen gelöscht werden. Das hatte sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bereits in den vergangenen Monaten mehrmals kritisiert. Künftig soll sich die Speicherfrist auf fünf Jahre erhöhen.

Extremismus

Dasselbe soll auch für einzelne Handy-Telefonate gelten, berichtet die Wiener Zeitung weiter. Eingegrenzt wird die Überwachung auf "politischen oder religiösen Extremismus". Die Definition könnte allerdings noch heikel werden. Das Staatsschutzgesetz soll in den nächsten Monaten konkretisiert werden. Geplant ist auch mehr Transparenz: Observiert der Verfassungsschutz Personen, müssen diese im Nachhinein über ihr Überwachtwerden aufgeklärt werden.

EU will PNR statt Vorratsdaten

Das Staatsschutzgesetz will auch einen Fokus auf Gegenspionage legen und gegen NSA und GCHQ vorgehen. Eine Vorratsdatenspeicherung neu, wie sie momentan in Deutschland diskutiert wird, scheint indes vom Tisch zu sein: Die EU-Kommission hatte einer europaweiten Richtlinie vor wenigen Wochen eine Absage erteilt. Sie will stattdessen die Fluggastdatenspeicherung ins Zentrum rücken. (fsc, 26.3.2015)