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Verfassungsschützer dürfen künftig mehr spionieren

Foto: AP/Kahnert

Der Entwurf zu einem neuen Staatsschutzgesetz gibt den Verfassungsschützern ausdrücklich das Recht, frei zugängliche Informationen im Netz in ihre Ermittlungen mit einzubeziehen. Die Behörden seien berechtigt, "personenbezogene Daten" durch "Zugriff etwa auf im Internet öffentlich zugängliche Daten zu ermitteln und weiterzuverarbeiten", so der Entwurf. Konkret bedeutet das, dass öffentlich zugängliche Postings oder Blogs aufgezeichnet werden dürfen.

Keine aktive Beschaffung

Die Einrichtung eines "Nicknames", um diese Daten einsehen zu können, sei noch kein Ausschlussgrund, heißt es in den ministeriellen Erläuterungen zum vorgeschlagenen Gesetzestext. Anders ist dies, wenn eine "zusätzliche Sicherungsschranke" vorhanden sei – etwa, wenn Ermittler auf Facebook eine Freundschaftsanfrage an die Nutzer schicken müssten, um ihre Pinnwand betrachten zu können. Das wird durch den Gesetzestext nicht gedeckt, eben so wenig die Ermittlung von Daten, die "aktiv durch Kommunikation" mit anderen entstehen.

Ask.fm und Co

Das Innenministerium zielt damit etwa auf Seiten wie Ask.fm, die von Dschihadisten stark genutzt werden. So beantworten dort Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS), die sich in Syrien aufhalten, oft Fragen von "Fans" in Österreich. Auch öffentliche Facebook-Seiten, die von jedem besucht werden können, dürfen in die Ermittlungen miteinbezogen werden.

IP-Adressen und Standortdaten

Der Gesetzesentwurf sieht auch erweiterte Befugnisse im Hinblick auf IP-Adressen und Standortdaten von Mobiltelefonen vor. Die Verfassungsschützer wollen mit Letzterem etwa herausfinden, ob sich sogenannte "Ausländische Kämpfer", die nach Syrien gereist sind, bereits wieder in Österreich befinden. Außerdem wird gesetzlich verankert, dass Behörden Auskünfte von Verkehrsunternehmen beantragen können, um die Reisebewegungen von Verdächtigen nachvollziehen zu können.

Der Gesetzesentwurf steht nun zur Diskussion, verschiedene Gruppen können Stellungnahmen abgeben. In den nächsten Monaten kommt es dann zum parlamentarischen Verfahren, ein Inkrafttreten ist für den Jahresbeginn 2016 vorgesehen. (fsc, 2.4.2015)