Wien - Die Kurie der Wiener Ärztekammer hat vorerst die Zustimmung zur Teileinigung zur Umsetzung des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes im Wiener Krankenanstaltenverbund nicht erteilt. Man wolle nur ein Gesamtpaket beschließen, sagte Verhandlungsführer und Obmann der Kurie für angestellte Ärzte, Hermann Leitner, am Dienstag.

Allerdings habe die Kurie in ihrer lebhaften Sitzung am Dienstagnachmittag die Teileinigung mit der Stadt als "guten und klaren Schritt in die richtige Richtung" bewertet, so Leitner. Die Forderungen seien jedoch noch nicht ausreichend erfüllt, eine Zustimmung gebe es dann nur zu einem Gesamtpaket. "Wir wollen keine Husch-Pfusch-Geschichte, sondern etwas Nachhaltiges", meinte er.

Nacht und Feiertage

Während man sich bei den immer wieder geforderten Strukturreformen bis auf einige Kleinigkeiten im Großen und Ganzen mit der Stadt einig sei, spieße es sich vor allem bei der Entlohnung der Nacht- sowie der Sonn- und Feiertagsdienste, so Leitner.

Zum Hintergrund: Waren früher vor allem Überstunden und Nachtdienste gut bezahlt, werden diese Gelder künftig in die Grundgehälter der Ärzte umgeschichtet, die deutlich angehoben werden. Für - die künftig um ein Drittel reduzierten - Nachtdienste gibt es laut Leitner dafür nur noch geringe Zuschläge. Das neue Gehaltsschema wurde Ende März im Wiener Landtag beschlossen.

Wehsely für Dialog

Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) wertete den Beschluss der Kurie als "Bestätigung, dass Dialog immer sinnvoll ist". Die offenen Forderungen - etwa nach rückwirkenden Gehaltsanpassungen - will sie noch einmal zur Debatte stellen.

Am Montag werden sich Ärztekammer und Stadt wieder zusammensetzen. "Ich bin mir sicher, dass wir im Rahmen des Dialogs alle noch bestehenden Dissenspunkte auch ausräumen können", betonte Wehsely. Immerhin habe die Kurie die bisherigen Verhandlungsergebnisse, die vor allem Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen betreffen, als "guten und klaren Schritt in die richtige Richtung" beurteilt. Sie sehe derzeit zu 90 Prozent Konsens und nur etwa 10 Prozent Dissenspunkte.

Diese haben es allerdings in sich: So forderte die Ärztekammer etwa eine rückwirkende Anpassung der Gehälter ab 1. Jänner 2015 und höhere Zuschläge bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsdiensten. Diese machten bisher einen hohen Anteil des Spitalsärztegehalts aus, sie wurden jedoch mit dem Beschluss des neuen Gehaltsschemas im Landtag Ende März in die nun deutlich angehobenen Grundgehälter umgeschichtet.

Abstimmung in Oberösterreich

In Oberösterreich können die Ärzte ab Dienstag abstimmen. Der neue Vertrag ist durch das seit Jänner gültige Arbeitszeitgesetz für Ärzte notwendig geworden, das die maximale Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden beschränkt.

Nach zähen Verhandlungen im teils ruppigen Ton zwischen Landeshauptmann und Gesundheitsreferent Josef Pühringer (ÖVP) mit dem oberösterreichischen Ärztekammerpräsidenten Peter Niedermoser einigten sie sich auf die Erhöhung der Grundgehälter: 20 Prozent mehr für Fachärzte, 15 Prozent für Assistenzärzte. Auch ein neuer Verteilungsschlüssel der Sonderklassezahlungen wurde festgelegt. Mehr als die Hälfte der 3200 oberösterreichischen Ärzte muss bis 19. April zustimmen, damit das neue Gehaltsschema am 1. Juli in Kraft treten kann. (APA, red, 7.4.2015)