Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat in der wiederentflammten Debatte über die Vorratsdatenspeicherung seinen Wunsch nach einer Neuauflage bekräftigt. Im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats vertrat er am Donnerstag die Ansicht, dass man eine verfassungskonforme Lösung zustande bringen könnte. Ihm schweben eine Einschränkung auf Schwerstkriminalität sowie richterliche Kontrolle vor.

Ja, aber...

Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Regelung sei zu weit gegangen und unverhältnismäßig gewesen, räumte Brandstetter laut Parlamentskorrespondenz ein. Es gelte vielmehr, zur Abwägung zwischen Effizienz in der Strafverfolgung und Schutz der Grundrechte entsprechende Schutzklauseln einzubauen. Als "unverzichtbar" bezeichnete er in diesem Zusammenhang einen Richtervorbehalt.

Kein Generalverdacht?

Dass mit der Vorratsdatenspeicherung alle Österreicher anhand ihrer Kommunikationsakte gleichsam unter Generalverdacht gestellt würden, glaubt Brandstetter nicht. Schließlich würden ja auch Kontodaten jahrelang gespeichert, ohne dass sich daraus ein solcher genereller Verdacht ablesen würde. (APA, 16.4.2015)