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Mehrere deutsche Medienhäuser klagen gegen den Einsatz von Adblockern

Foto: AP/Becker

Das Angebot, Werbung auf einer werbefinanzierten Website einfach auszublenden, sei wettbewerbswidrig: Mit diesem Argument gingen die Medienhäuser Zeit Online und Handelsblatt juristisch gegen Adblock Plus-Betreiber Eyeo vor. Sie wollten erreichen, dass Adblock Plus auf ihren Medienseiten nicht mehr funktioniert. Doch ein Hamburger Gericht schmetterte die Klage ab: Ob Werbung angezeigt werde oder nicht, sei in erster Linie eine Entscheidung des Nutzers.

Vorwurf der Erpressung

Damit werde "das Offensichtliche neu formuliert" und "Adblocking für legal erklärt", freute sich Eyeo im Firmenblog. Allerdings beschäftigte sich das Gericht gar nicht mit dem Geschäftsmodell von Eyeo, berichtet Winfuture. Denn der Adblocker bietet Unternehmen an, gegen Bezahlung gewisse Seiten von der Werbeblockade auszunehmen. Das sei Erpressung und Wegelagerei, klagte auch jetzt die Gegenseite. Tatsächlich gehen große Unternehmen wie Google oder Amazon gerüchteweise Deals mit Adblockern ein, große Summen sollen fließen.

Etappensieg

Für Eyeo ist die Entscheidung aber nur ein Etappensieg: Weitere Prozesse drohen. Unter anderem wollen auch Axel Springer und SevenOne Media gegen den Adblocker vorgehen. DerStandard.at, ebenfalls werbefinanziert und kostenfrei nutzbar, ruft seine Leserinnen und Leser seit vergangenem Herbst zu einem "FairUse"-Abo auf, bei dem für 9,90 Euro monatlich die Nutzung von AdBlockern inkludiert ist. (fsc, 22.4.2015)