Wien – Die für 2016 geplante Steuerreform bewirkt laut einer Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) eine "deutliche Anhebung der durchschnittlich verfügbaren Einkommen". Aber auch die "effektive Abgabenquote", bei der den Abgaben die Transferleistungen gegengerechnet werden, verringert sich. Durch die Entlastung des Faktors Arbeit würden auch "spürbar höhere Arbeitsanreize" entstehen, schreibt das IHS.

Laut der IHS-Studie werden vor allem Haushalte im oberen Drittel (7. bis 9. Dezil) von der Steuerreform besonders profitieren. Deren verfügbares Einkommen steigt durch die Reform um 3,75 Prozent. Im Gesamtdurchschnitt gibt es ein Plus von 3,2 Prozent beziehungsweise 1.304 Euro pro Jahr.

Im ersten Dezil (den zehn Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen) ist die Erhöhung mit im Schnitt 0,8 Prozent beziehungsweise 116 Euro pro Jahr am niedrigsten. Im 8. und 9. Dezil liegt die Erhöhung bei durchschnittlich 3,8 Prozent (1.888 beziehungsweise 2.126 Euro pro Jahr) – und damit prozentuell am höchsten. Die Bestverdiener im obersten Dezil dürfen sich über eine Steigerung von 3,2 Prozent freuen (2.699 Euro im Schnitt).

Das IHS sieht auch eine Erhöhung der Arbeitsanreize: Die Steuerreform entlaste deutlich den Faktor Arbeit, das schaffe "spürbar höhere" Arbeitsanreize. "Erwerbsarbeit 'lohnt' sich mehr", heißt es in der Studie. Denn Voraussetzung, um von der Reform profitieren zu können, sei ein steuerpflichtiges Einkommen. Gleichzeitig betont das IHS, dass auch die Bezieher niedrigster Einkommen – durch die Ausweitung der Negativsteuer – profitieren, aber eben ungleich weniger als Bezieher von höheren Einkommen.

Abgabenquote sinkt

Nicht nur die Steuerquote selbst, sondern auch die "effektive Abgabenquote" sinkt durch die Reform. Hier wurden den geleisteten Abgaben (Sozialversicherungsbeiträge und Steuern) die erhaltenen monetären Transferleistungen (Familienleistungen, Sozialleistungen, Arbeitslosengeld) gegengerechnet. In Summe wird die durchschnittliche effektive Abgabenquote laut den IHS-Berechnungen von 23 auf 20 Prozent sinken. Am meisten profitieren hier die mittleren und höheren Einkommensbezieher (Dezile 4 bis 9) mit etwa 2,8 Prozent, die unteren Dezile und das oberste Einkommensdezil bekommen nur geringere Entlastungen zu spüren.

Die Entlastung für Haushalte mit Kindern wird – trotz der Verdoppelung des Kinderfreibetrages sowie der Erhöhung der Familienbeihilfe – geringer ausfallen als jene für Haushalte ohne Familien. Bei ersteren erwartet das IHS eine Entlastung von durchschnittlich 3,1 Prozent, für Haushalte ohne Kinder wird die Entlastung im Schnitt bei 3,4 Prozent liegen. Der Grund dafür: Die explizit familienorientierten Maßnahmen beinhalten weitaus weniger Budget als die familienunabhängige Entlastung durch die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer.

Die Regierung hatte sich Mitte März auf die Eckdaten der insgesamt fünf Milliarden Euro schweren Steuerreform geeinigt. Im Lauf der kommenden Woche sollen die entsprechenden Gesetze in Begutachtung gehen, spätestens bis 16. Juni muss der Ministerrat eine Regierungsvorlage absegnen, damit diese am 17. Juni im Parlament dem Finanzausschuss zugewiesen werden kann. Der wiederum tagt am 30. Juni und kann dort rechtzeitig zum Sommer-Kehraus im Parlament (7., 8. und 9. Juli) die Beschlussfassung durch den Nationalrat vorbereiten. Zu guter Letzt ist am 23. Juli der Bundesrat am Wort. In Kraft treten soll die Steuerreform bekanntlich mit 1. Jänner 2016. (APA, 3.5.2015)