Wien - Ohne Ausbau und Aufstockung würde der Rechtsschutzbeauftragte Manfred Burgstaller die im neuen Staatsschutzgesetz vorgesehenen neuen Aufgaben nicht übernehmen. Mit den jetzigen Kapazitäten könnte er diese "ganz sicher nicht bewältigen" und "würde das auch ablehnen", er könnte das "persönlich nicht verantworten", sagte Burgstaller am Dienstag im ORF-"Morgenjournal".

Konkret ist in dem von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) vorgelegten Entwurf vorgesehen, dass der Rechtsschutzbeauftragte den Einsatz bezahlter Vertrauensleute für den Staatsschutz kontrolliert. Der Strafrechtler Manfred Fuchs hat eine gerichtliche Kontrolle angeregt - und auch für die Ministerin wäre diese vorstellbar.

Über die gerichtliche Kontrolle sollte man "zumindest ernsthaft diskutieren", sagte Burgstaller, wobei es sicherlich nicht leicht wäre, ein konkretes Modell dafür zu finden.

Problematische Vertrauensleute

Schon der Frage, ob sich der Staatsschutz überhaupt bezahlter Vertrauensleute bedienen sollte, steht er zwiespältig gegenüber. Einerseits brauche man diese für Ermittlungen in sozial oder kulturell abgeschotteten Milieus. Andererseits würden sich für solche Aufgaben wohl eher Menschen mit einem "nicht unbedingt hehren Charakter" zur Verfügung stellen - womit die Verlässlichkeit der Informationen "immer sehr problematisch" sei.

Eine besonders "kritische Sache" sei, wenn man solchen Vertrauensleuten, wie geplant, auch Ermittlungsaufträge gibt. Das müsse man politisch entscheiden, ob man das wolle. Und ebenso sei es eine letztlich politische Entscheidung, wie man mit dem "weithin ungelösten Problem" umgeht, dass verdeckte Ermittler oft zwangsläufig in strafbare Handlungen involviert sind.

Kritik an fehlendem Wissen

Grüne, Neos und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) untermauerten ihre Kritik am Entwurf zum neuen Staatsschutzgesetz: Eine parlamentarische Anfragenserie habe ergeben, dass die Regierung wenig Wissen über bestehende Überwachungsinstrumente habe. Bevor neue Befugnisse geschaffen werden, müssten die bestehenden evaluiert und der Rechtsschutz ausgebaut werden, forderten sie in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstag. (APA, red, 12.5.2015)