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Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Kanzler Werner Faymann (SPÖ) haben sich in den strittigen Punkten geeinigt.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien – Eigentlich steht die Steuerreform seit März fest. Doch ein heftiges Wehklagen von Wirtschaftsverbänden hat zu Verzögerungen und hektischen Beratungen geführt. Am Montag sickerte dann durch, dass die ÖVP einige Verbesserungen für ihre Klientel durchgesetzt hat. Die SPÖ ging aber nicht leer aus.

Stein des Anstoßes war die Reform der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie. Die SPÖ hatte die Umstellung vom Einheitswert auf den (höheren) Verkehrswert durchgesetzt und als Ersatz für Vermögenssteuern dargestellt, selbst wenn die Maßnahme nur 35 Mio. Euro bringt. Besonders groß war der Aufschrei der Wirtschaft, die eine höhere Belastung von Betriebsübergaben innerhalb der Familie kritisierte.

Fünf Millionen Euro

ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner erreichte in Verhandlungen mit Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), dass die Grunderwerbsteuer bei Betriebsübergaben mit 0,5 Prozent des Verkehrswerts gedeckelt wird. Das soll nur fünf Mio. Euro kosten. Zum Vergleich: Privatpersonen zahlen künftig ebenfalls 0,5 Prozent bis zu einem Immobilienwert von 250.000 Euro. Bis zur einer Grenze von 400.000 Euro steigt der Satz auf zwei Prozent, darüber beträgt er 3,5 Prozent.

Eine weitere Entschärfung betrifft Ausnahmen bei der Abschreibungsdauer von Gebäuden, die mit 40 Jahren festgelegt wurde. Teile innerhalb des Hauses sollen aber rascher abgeschrieben und somit besser steuerlich verwertet werden können, hieß es aus Verhandlerkreisen. Als Beispiele wurden Fliesen, Badausstattung und Renovierungen genannt.

Ringen um Abschreibungen

Dieser Aspekt sei weit höher einzustufen, als die Deckelung bei der Grunderwerbsteuer frohlockte ein Wirtschaftsvertreter, der namentlich nicht genannt werden wollte. Ganz fix war dieser Punkt Montagabend aber noch nicht. Das Finanzministerium wollte sich dazu nicht äußern. Offenbar wurden die Grundzüge nur von Faymann und Mitterlehner vereinbart, die Details müssen erst legistisch ausgearbeitet werden.

Die SPÖ kommt aber auch nicht mit leeren Händen aus der Verhandlungsrunde. Sie setzte das Vorziehen der für 2016 vereinbarten Anhebung der Negativsteuer durch. Dieser Zuschuss kommt 1,4 Millionen Personen zugute, die weniger als 11.000 Euro im Jahr verdienen. Mangels Steuerbelastung hätten sie keinen Vorteil von der Tarifsenkung. Die Negativsteuer macht derzeit 110 Euro im Jahr aus. Ursprünglich war die Anhebung des Betrags auf 400 Euro 2016 geplant. Neu ist nun, dass es bereits für die Veranlagung des laufenden Jahres zu einer Anhebung der Gutschrift auf 220 Euro kommen soll.

Ungeklärte Details

Allerdings betonten involvierte Verhandler, dass Details noch nicht gänzlich geklärt seien. Somit werden erst der für heute, Dienstag, anberaumte Ministerrat und die Vorlage der Gesetzesentwürfe Klarheit schaffen.

Sie haben die Entlastung um 4,9 Mrd. Euro ebenso zum Inhalt wie Maßnahmen zur Gegenfinanzierung. Letztere reichen von der Streichung von Ausnahmen (Topfsonderausgaben), über die Anhebung der Immobilienertragsteuer auf 30 Prozent bis hin zur Registrierkassenpflicht, mit der Steuerbetrug bekämpft werden soll. Bereits fixiert wurden die Lockerung des Bankgeheimnisses und die Anhebung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden. (as, 18.5.2015)