Von Seiten der USA hat es offenbar nie eine konkrete Zusage zu einem "No Spy"-Abkommen mit Deutschland gegeben.

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Die deutsche Bundesregierung gerät in der NSA-Affäre weiter unter Druck. Entgegen der Ankündigung des Kanzleramtsministers Ronald Pofalla (CDU) vom 12. August 2013, dass man sich mit den USA prinzipiell auf ein "No Spy"-Abkommen geeinigt habe, hatte es offenbar nie eine Zusage gegeben.

Vereinbarung war nur "vorstellbar"

Aus vertraulichen Unterlagen, berichtet der NDR, geht hervor, dass von amerikanischer Seite bei einem Besuch einer deutschen Delegation am 5. August eine solche Vereinbarung als vorstellbar erachtet wurde, jedoch politisch entschieden werden und entsprechend geprüft werden müsse.

Zwei Tage später erfolgte ein Telefonat zwischen dem damaligen deutschen Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und seinem Amtskollegen John Kerry, welcher sich laut einem Vermerk "bereitwillig" gezeigt hatte, ohne aber "Konkretes zuzusagen". Von deutscher Seite war angeregt worden, dass US-Präsident Obama im Zuge einer anstehenden Pressekonferenz zum NSA-Skandal ein solches No Spy-Abkommen erwähne, was aber nicht geschah.

Auffassungsunterschiede

Ob es im Verlauf der Ereignisse auch ein Telefonat zwischen der deutschen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Obama gab, ist nicht klar – Hinweise darauf gibt es laut NDR in den gesichteten Dokumenten nicht. Die Interpretation der Delegationsgespräche in Washington unterscheiden sich zudem.

In einer Vorlage für Merkel ist die Rede davon, dass der damalige NSA-Chef Keith Alexander sich eine Zusicherung zur Einhaltung von deutschen Gesetzen vorstellen könne, aber die Politik entscheiden müsse. Das Protokoll eines BND-Mitarbeiters enthält keinen Hinweis auf diese Absichten und erwähnt lediglich die geplante "Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Abkommens".

Schon vor zwei Wochen war herausgekommen, dass es nie ernsthafte Absichten von US-Seiten gab, ein "No Spy"-Abkommen einzugehen. Die Bundesregierung will zu "vertraulichen Gesprächen" keine Stellung nehmen und beteuerte lediglich, "nach bestem Wissen und Gewissen" zum Stand der Dinge informiert zu haben. (gpi, 26.05.2015)