Wien – Das Thema Reparationszahlungen an Griechenland für Verbrechen und Schäden im Zweiten Weltkrieg ist auch nach Österreich gelangt. Freilich nur kurz. Denn im Unterschied zu seinen deutschen Genossen kann sich Werner Faymann keine Entschädigungen für Athen vorstellen. Das stellte der Bundeskanzler in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage freiheitlicher Mandatare klar.

"Im Hinblick auf allfällige Entschädigungszahlungen ist die Situation Österreichs – nicht nur in diesem Fall – völkerrechtlich nicht mit jener Deutschlands zu vergleichen", konstatiert der Kanzler. Damit teilt er die Ansicht jener Experten, die darauf verweisen, dass Österreich nicht Rechtsnachfolger von Nazi-Deutschland und damit nicht für die Gräuel des Regimes belangbar sei. Dass Österreicher federführend an den Verbrechen in Griechenland beteiligt waren, ist hingegen unstrittig.

So war der k. u. k Offizier und spätere Luftwaffen-General Alexander Löhr für die Juden-Deportationen in Griechenland zuständig – er wurde 1947 in Belgrad hingerichtet. Der in Wels geborene Hermann Neubacher wiederum war für die wirtschaftliche Ausplünderung und den von Athen ins Treffen geführten Zwangskredit der Notenbank im Jahr 1944 verantwortlich. Kurt Waldheim wurde hingegen von einer Historikerkommission attestiert, nicht an Juden-Deportationen beteiligt gewesen zu sein.

"Österreich als Staat nicht beteiligt"

Dass Österreich nicht zur Rechenschaft zu ziehen ist, bestätigt auch der Völkerrechtler Gerhard Hafner von der Uni Wien. Er argumentiert mit der völkerrechtswidrigen Okkupation Österreichs durch die Nazis und dem späteren Staatsvertrag. Hafner in einer Stellungnahme vor gut einem Monat: "Dass Österreich als Staat nicht am Zweiten Weltkrieg beteiligt war, zeigt sich an der Bezeichnung dieses Vertrages als Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, womit die Unabhängigkeit wiederhergestellt werden sollte." Österreich habe im Sinne der Satzungen der Uno nicht als Feindstaat gegolten, weshalb es "weder Teil des Deutschen Reichs noch Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs" sein könne.

Faymann verweist freilich nicht nur darauf, dass es keine Ansprüche gebe. "Im Rahmen von Zahlungen an Opfer des Nationalsozialismus aus unterschiedlichen Rechtstiteln kommt Österreich aber sehr wohl seiner moralisch-politischen Verantwortung nach", fügte er in der Anfragebeantwortung hinzu. (as, 27.5.2015)