Bild nicht mehr verfügbar.

Die von EU-Kommissarin Cecilia Malmström präsentierten Reformpläne bezüglich der privaten Schiedsgerichte im Falle von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten gewinnen an Zustimmung.

Foto: EPA/Hoslet

Das Europäische Parlament dürfte bei der Plenarsitzung im Juni den Zielvorgaben für Verhandlungen zum EU-Handels- und Investitionsabkommen mit den USA (TTIP) in der veränderten Form zustimmen, wie sie die Kommission vorgeschlagen hat. Das gilt insbesondere für die von EU-Kommissarin Cecilia Malmström präsentierten Reformpläne bezüglich der privaten Schiedsgerichte im Falle von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten (ISDS).

Das zeichnet sich nach einem Votum im Handelsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) am Donnerstag in Brüssel ab. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten (28 Ja- gegen 13 Nein-Stimmen) stimmte einer Resolution zu, in der die Malmströmpläne begrüßt werden. Von einer klaren Ablehnung der umstrittenen Schiedsgerichte, wie sie seit Monaten von diversen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Attac oder Greenpeace, und von den Grünen und der Fraktion der Linken im EP verlangt worden waren, ist darin nicht die Rede. Die Resolution ist rechtlich nicht bindend.

Dennoch war der Abstimmung große Bedeutung beigemessen worden, weil ein klares Nein zu Schiedsgerichten als herber Rückschlag für die EU-Kommission zu werten gewesen wäre. In der Erklärung verlangen die Abgeordneten nun, dass man bei den Verhandlungen mit den USA auf die Vorschläge aufbaut, sie als Grundlage für Verhandlungen über ein neues und wirksames System des Investorenschutzes verwendet.

Spezielle Richter

Bisher waren solche Schiedsgerichte in internationalen Abkommen so konzipiert, dass spezielle Gremien ohne Öffentlichkeit über Streitfälle entschieden. In der Regel wurde dies von Anwälten erledigt. Die Handelskommissarin hat eine reformierte Form im Auge: Es sollten nur spezielle, von vornherein festgelegte Richter zum Zug kommen, die Schiedsverfahren müssten gerichtsähnlich sein, es müsse eine Berufungsmöglichkeit geben und es müsse alles möglichst transparent ablaufen, nationale Gerichte dürften nicht unterlaufen werden. Langfristig solle es zur Schaffung von internationalen Handelsgerichten kommen, die solche Streitigkeiten schlichten.

Das Problem besteht bei TTIP oder etwa dem jüngsten Abkommen EU-Kanada (Ceta) darin, dass es solche Gerichtshöfe als neutrale Instanz noch nicht gibt, die Staaten den Gerichten der Handelspartner aber nicht trauen.

Der zuständige EU-Wirtschaftsministerrat hatte Malmström bereits unterstützt. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sprach in Brüssel von "einem qualitativen wertvollen Fortschritt" durch den Parlamentsbeschluss. Enttäuscht zeigte sich der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon. Er warf den Sozialdemokraten vor, umgefallen zu sein. SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried wies das zurück, vielmehr drücke die Resolution das Bekenntnis zu echten Gerichten statt privaten aus.

Vorrang für erneuerbare Energie

Praktisch dürfte das alles vermutlich nicht so rasch von Bedeutung sein. Da die USA vor einem Wahljahr stehen, sei kaum zu erwarten, dass über TTIP vor dem Jahr 2017 überhaupt substanziell verhandelt werde, sagte Ausschussvorsitzender Bernd Lange.

Anders ist das bei dem von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker initiierten Plan für strategische Investitionen (EFSI) bis 2020. Nach einer Nachtsitzung hat sich die Kommission Donnerstag mit dem EU-Parlament auf die genauen Modalitäten zu EFSI geeinigt, der Investitionen im Volumen von 315 Milliarden Euro auslösen soll. Auf der Prioritätenliste steht dabei der Ausbau von erneuerbarer Energie, nicht aber von Nuklearenergie, wie der EU-Abgeordnete Othmar Karas betonte. (Thomas Mayer, 29.5.2015)