Die Festplatte sorgt für Streit

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Die umstrittene Festplattenabgabe nähert sich mit großen Schritten ihrer Finalisierung an: Am Freitag endet die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf, betroffene Institutionen konnten bis dahin eine Stellungnahme zum Vorschlag abgeben. Das haben in diesem kurzen Zeitraum nur 13 Organisationen geschafft – und in einer großen Mehrheit der Fälle hagelte es Kritik an den Plänen der Regierung.

ISPA: "Lose-lose"-Situation

So zerlegte der Branchenverband ISPA beide Hauptbestandteile des Gesetzestextes – Festplattenabgabe wie Leistungsschutzrecht – massiv. Letzteres schaffe eine "lose-lose"-Situation, so die ISPA: Denn Nutzer würden wohl auf Angebote aus anderen Ländern ausweichen, die im Netz leicht zu erreichen sind. Somit litten "Presseverleger, Anbieter von Suchdiensten und News-Aggregationen sowie Nutzerinnen und Nutzer". Das Leistungsschutzrecht sei daher strikt abzulehnen.

Warnung vor Cloud Tax

Auch an der Festplattenabgabe lässt die ISPA kein gutes Haar: In Wahrheit handle es sich dabei doch um einen Ausgleich für Piraterie, doch würden "redliche Benutzer den durch unredlichen Erwerb entstandenen Schaden mittragen". Eine "Technologieabgabe" sei streng abzulehnen, die Regelungen im Bereich der Privatkopie seien für "Laien unverständlich" und würden zu einer Kriminalisierung breiter Nutzerschichten führen. Die ISPA warnt sogar davor, dass die Festplattenabgabe in Zukunft zu einer "Cloud Tax", einer Abgabe auf Online-Speicherplatz, transformiert werden könnte.

OLG Wien: "Unzumutbar kurze Frist"

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien kritisierte das Eiltempo, in dem die Bundesregierung den Gesetzestext durchpeitschen will. Eine "unzumutbar kurze Begutachtungsfrist" sei vorgesehen gewesen, so das OLG Wien: "Bei einer Frist von (…) weniger als 7 Arbeitstagen kann von keiner fundierten Analyse des Entwurfes (…) ausgegangen werden." Der OLG Wien kritisiert die Umsetzung des Rückforderungsanspruches bei der Festplattenabgabe: Wenn Nutzer nachweislich ihre Festplatte nicht für Privatkopien von Kulturinhalten nutzen, können sie die Abgabe von Verwertungsgesellschaften zurückverlangen.

Rückerstattung: Warnung vor "totem Recht"

Laut OLG Wien besteht hier die Gefahr eines "toten Rechtes": Denn es ist unklar, ob Nutzer darüber informiert sind, dass sie sich an die Verwertungsgesellschaften wenden können. Außerdem entscheide der "gute Wille" der Verwertungsgesellschaften, ob das Geld rückerstattet werde, da wohl kaum jemand den Rechtsweg beschreiten werde, um die Rückerstattung einzuklagen. Insgesamt hält das OLG Wien den Entwurf aber für "überwiegend gelungen". (fsc, 12.6.2015)