Immobilienbesitz als Sparschwein der Regierung? Manche Vertreter der Branche sehen das so.

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Nicht nur die neuen Regeln bei der Grunderwerbsteuer (siehe Artikel), sondern auch andere im Rahmen der Steuerreform geplante Maßnahmen halten die Immobilienwirtschaft auf Trab. So sorgen etwa die Änderungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten (Afa) für Gebäude und deren Instandsetzung für gehörigen Unmut, weil sich die Abschreibungsdauer bei zu Wohnzwecken vermieteten Firmengebäuden von 50 auf 66,7 Jahre erhöht. Auch Instandsetzungen sollen laut Entwurf künftig statt auf zehn nur noch auf 15 Jahre abgeschrieben werden können - und zwar auch bereits laufende, worin der Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) einen "nicht gerechtfertigten Eingriff in Kalkulationen und Finanzierungsmodelle" sieht.

Dazu kommt, dass die Abschreibungsmöglichkeiten durch die Anhebung des Grundkostenanteils von 20 auf 40 Prozent drastisch reduziert werden. Das heißt, für Gebäude sind damit nur mehr Anschaffungskosten von 60 Prozent abschreibbar.

Der bisherige Ansatz von 20 Prozent könne wegen der Preisanstiege bei Grund und Boden in jüngerer Vergangenheit nicht mehr aufrechterhalten werden, so die Regierung. Beim Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) fühlt man sich eher gepflanzt, zumal man "in einem langjährigen Diskurs mit der Finanzverwaltung" stets forderte, dass der Grundanteil bei mietzinsbeschränkten Immobilien "aufgrund fehlender Zugriffsmöglichkeit auf den Boden eigentlich gegen null anzusetzen wäre". Dies sowie die Erhöhung der Immo-ESt lassen ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel etwas resignieren: "Die Einzigen, die halt nicht davonlaufen können, sind die Immobilien. Alle anderen flüchten ohnehin." (mapu, 13.6.2015)