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Ein Richter muss künftig die Konteneinschau genehmigen.

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Die Klubchefs Lopatka, Schieder und Glawischnig haben sich rasch geeinigt. Das Bankgeheimnis fällt.

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Wien – Nach wochenlangen Diskussionen ging es zum Schluss ganz schnell. Erst am Dienstag präsentierte die Regierung im Ministerrat ihren finalen Gesetzesvorschlag für die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Um Missbrauch zu verhindern, sollte ein Rechtsschutzbeauftragter die Voraussetzungen für jede Kontoöffnung prüfen, so der Plan.

Gerade 48 Stunden später war er auch schon wieder Makulatur. Am Donnerstag haben SPÖ, ÖVP und Grüne im Nationalrat ihre "Grundsatzeinigung" bezüglich der Kontoöffnung neu vorgestellt. Die Regierung braucht eine Zweidrittelmehrheit und deshalb die Zustimmung der Ökopartei.

Zustimmung zu grüner Forderung

Die Grünen haben sich mit ihrer Forderung nach einer richterlichen Genehmigung jeder Kontoeinschau durchgesetzt. Die Eckpunkte der Einigung:

  • Vorgesehen bleibt, wie vom Finanzministerium gewünscht, dass künftig im regulären Abgabeverfahren eine Kontoeinschau durch die Finanz möglich wird. Wer eine Steuererklärung abgibt, befindet sich im Abgabeverfahren. Die Bedingungen dafür: Die Finanz muss "Zweifel" an der Richtigkeit der Angaben eines Steuerpflichtigen hegen. Nicht nur der Prüfer, sondern auch der Chef des Finanzamtes (Vier-Augen-Prinzip) muss die Einsicht genehmigen. Um Bagatellfälle auszuschließen, ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgesehen.
  • Neu ist nach der Einigung von SPÖ, ÖVP und Grünen, dass jeder Antrag auf Kontoeinschau von einem Richter am Bundesfinanzgericht genehmigt werden muss. Diese Überprüfung findet im Eiltempo statt und darf maximal drei Tage dauern. Geprüft werden nur formale Kriterien, also etwa, ob das Vier-Augen-Prinzip eingehalten wurde. Gegen den Entscheid wird eine Berufung bei einem Drei-Richter-Senat möglich sein – aber ohne aufschiebende Wirkung.
  • Neu ist auch, dass sich die Parteien geeinigt haben, die Regeln im Finanzstrafrecht zu verschärfen. Hier galt nämlich schon bisher, dass bei einem hinterzogenen Betrag von bis zu 100.000 Euro die Kontoeinsicht ohne Richter erfolgen durfte. Dies wird es nicht mehr geben – im Finanzstrafrecht gilt künftig ebenfalls das zuvor beschriebene Verfahren mit Richter.

Lob von Glawischnig

Die Klubchefs Andreas Schieder (SPÖ) und Reinhold Lopatka (ÖVP) waren am Donnerstag bei der Pressekonferenz im Parlament sichtlich bemüht, Grünen-Chefin Eva Glawischnig genügend Raum zu geben. Glawischnig lobte im Gegenzug die Kooperation: Die Grünen seien voll zufrieden damit, wie der Streitpunkt rund um die Richtereinbindung gelöst wurde. "Sauberer könnte man das gar nicht machen".

Aber welchen Vorteil bietet die Neuregelung noch im Vergleich zum Status quo aus Sicht der Betrugsbekämpfung? Insgesamt könnte sich die Finanz künftig leichter bei ihrer Arbeit tun. Mit dem Kontoregister wird ab 2016 verhindert, dass Unternehmen oder Privatpersonen Bankkonten verstecken. Bisher war zudem für jede Kontoeinschau – egal ob nun mit oder ohne Richter – ein strafrechtlicher Anfangsverdacht notwendig. Die Finanz musste also einen Betrugsfall vermuten – was in der Praxis oft schwer war. Dieses Erfordernis fällt weg.

Wünsche kommen bereits vom Bundesfinanzgericht. Ohne zusätzliche Richterstellen werde die Durchführung der Drei-Tage-Prüfung zu einem "Problem", heißt es aus dem Büro von Gerichtspräsidentin Daniela Moser. Die Klubchefs kündigten Abhilfe an – wollten aber keine Details nennen.

Abschleicher im Visier

Noch wird beim Bankgeheimnis ohnehin weiterverhandelt. Offen sind etwa technische Details. Wie die drei Parteichefs bestätigten, wird nun auch über ein Sondergesetz in der Causa Abschleicher gesprochen. Die Abschleicher sind eine Gruppe von Steuerhinterziehern, die 2012 ihr Vermögen heimlich aus der Schweiz nach Österreich geschafft hat, um nicht von der Finanz entdeckt zu werden. Der grüne Abgeordnete Bruno Rossmann schlägt ein rückwirkendes Kapitalzuflussgesetz vor. Dieses könnte festschreiben, dass die Banken der Finanz jeden größeren Betrag melden müssen, der 2012 aus der Schweiz nach Österreich transferiert wurde.

Im Finanzministerium hält man die Idee für ungewöhnlich – aber prüfenswert. Dem Vernehmen nach sehen bisher Verfassungsjuristen keine Einwände. Rückwirkende Gesetze sind nur im Strafrecht ausgeschlossen. SP-Mann Schieder sagt, seine Partei sei offen für die Idee – geklärt werden müssen technische Details. Lopatka war dagegen skeptischer, wie er sagt, wegen der langen Rückwirkung des Gesetzes. Er will aber anstehende Gespräche mit dem Finanzministerium abwarten. (András Szigetvari, 18.6.2015)