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In "A Song of Ice and Fire", der Buchvorlage zu "Game of Thrones", geht es mitunter recht brutal zu. Wäre die Saga als "nicht jugendfrei" eingestuft, dürfte sie als E-Book in Deutschland künftig nur noch ab spätem Abend verkauft werden.

In Deutschland werden E-Books gesetzlich als sogenannte "Telemedien" eingestuft, eine Kategorie, in der sich üblicherweise Computeranwendungen und Videospiele befinden. Das führt bereits zur Situation, dass künftig die Freiwillige Selbstkontrolle die Werke mit Alterseinstufungen versehen soll.

Doch die Situation ist sogar noch komplizierter, wie nun auf der avj-tagung in Berlin zu Tage trat. Aufgrund der Gesetzeslage dürfen digitale Bücher, die nicht indiziert sind aber jugendgefährdende Inhalte aufweisen, offenbar erst ab 22 Uhr Abends verkauft werden – im Gegensatz zu herkömmlichen Büchern.

Einfachster Weg: Später Verkauf

Gedruckte Werke können ohne Weiteres an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, auch wenn ihre Inhalte für ihre Altersgruppe gänzlich ungeeignet sind. Telemedien, so erklärt da Börsenblatt, fallen allerdings unter den Jugendmedienstaatsvertrag, der vom jeweiligen Bundesland geregelt wird.

Ist ein E-Book für Leser ab 16 oder ab 18 gedacht, dürfen diese nur so angeboten werden, dass Kinder und Jugendliche vom Angebot nicht Gebrauch machen können. Dafür gibt es nur drei Optionen: Den für Händler zu aufwändigen und datenschutzrechtlich bedenklichen Weg einer verbindlichen Altersverifikation, eine Anpassung der Inhalte auf technischem Wege oder die Verlegung des Verkaufs auf "Erwachsenenzeiten".

Regelung ursprünglich für Kinos gedacht

Letzteres Mittel fußt auf einer Regelung, die einste eigentlich für Kinos geschaffen wurde. Diese dürfen bestimmte Filme erst ab 22 Uhr Abends abspielen. Analog dazu könnte der Verkauf und Download von gleich eingestuften E-Books ebenfalls nur zwischen 22 Uhr Abends und 6 Uhr morgens ermöglicht werden.

Nun soll ein Weg erarbeitet werden, der vermeiden soll, dass Onlinehändler jedes Buch selber auf seine Alterseignung prüfen müssen, ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen. (gpi, 24.06.2015)