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Der Rechnungshof sieht die Notwendigkeit einer Reform der Ausbildung für Ärzte, hält deren Umsetzung aber für mangelhaft.

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Wien – Ab und zu gibt es vom Rechnungshof (RH) auch Schelte für seinen Auftraggeber – und das ist das Parlament. Was der Nationalrat bei der Ärzteausbildung beschlossen hat, war nämlich im Vorfeld vom Rechnungshof bereits kritisiert worden, "die diesbezüglichen Hinweise des RH im Rahmen des Begutachtungsverfahrens blieben im weiteren Gesetzgebungsprozess unberücksichtigt", stellen die Prüfer in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht fest.

Organisatorische Mängel

Dabei waren sie im Prinzip sehr für die Neuordnung der Ärzteausbildung, vieles liege aber nach wie vor im Argen: Die ärztlichen Leiter, die die Ausbildung ihrer jungen Kolleginnen und Kollegen koordinieren sollten, könnten ihre Verantwortung nicht entsprechend wahrnehmen, kritisiert der RH.

Die Träger der Krankenanstalten hätten die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen in den vom RH geprüften Fällen nicht geschaffen.

Für Reform fehlen Entscheidungsgrundlagen

Wesentliche Daten und damit Entscheidungsgrundlagen wären aus RH-Sicht etwa erforderlich, um nachhaltig Voraussetzungen für den Verbleib von Turnusärzten in Österreich zu schaffen. Es sei nicht klar nachvollziehbar, warum so viele Absolventen einen nichtärztlichen Berufsweg wählen, ins Ausland abwandern oder als Allgemeinmediziner zu weniger als einem Drittel eine eigene Ordination eröffnen.

Bezüglich der Ausbildungsstätten kritisiert der RH die über Jahrzehnte gültigen Anerkennungen, ohne dass Evaluierungen vorgenommen worden wären. Kritisiert wird auch die Ärztearbeitszeit (sie wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben nun verkürzt), die praxisfremden gesetzlichen Vorgaben über Kernarbeitszeit und Wochenruhe, insbesondere aber, dass über die Arbeitszeit in vielen Fällen keine Aufzeichnungen geführt wurden.

Gleiche Tätigkeit unterschiedlich entlohnt

Das hat eine weitere Folge: "Die Höhe der Turnusärztegehälter in den überprüften Krankenanstalten war intransparent und konnte nur unter Zuhilfenahme von Annahmen (Modellrechnung) vergleichbar gemacht werden", heißt es in dem Bericht. Und wirklich nachvollziehbar ist auch nicht, warum ein und dieselbe Tätigkeit unterschiedlich entlohnt wird: Im LKH Innsbruck wurden Turnusärzte verschieden entlohnt, je nachdem, ob sie in einem Dienstverhältnis zum Land oder zur Medizinuniversität waren, entdeckten die Prüfer. (cs, APA 2.7.2015)