In Österreich herrscht allgemeiner Konsens, dass Gentechnik in der Landwirtschaft pfui ist. Kaum jemand will die Errungenschaften aus den Laboren von Monsanto oder Bayer auf den heimischen Äckern haben.

Doch ist der Gesetzgeber dabei, bei der Umsetzung des "Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetzes" kräftig übers Ziel hinauszuschießen. Zwei Bundesgesetze, eines aus dem Gesundheitsministerium, eines aus dem Landwirtschaftsressort, plus neun Landesgesetze sollen die Materie regeln.

So wurde es jetzt im Landwirtschaftsausschuss beschlossen, getragen von den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Neos. Im Parlament, voraussichtlich nächste Woche, wird das wahrscheinlich nicht halten – Grüne, Team Stronach und FPÖ wollen dagegen stimmen. Sie sind der nachvollziehbaren Meinung, elf Gesetze in einem so kleinen Land seien übertrieben und eine Vielzahl von Rechtsregeln ergebe nicht automatisch den rechtssichereren Weg.

Anstatt eine einheitliche Richtung vorzugeben, beschwören die Agrarpolitiker, die das Gesetz pushen, Zusammenarbeit. Eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern soll einen Fleckerlteppich verhindern. Die Vorgangsweise erinnert an die Bauordnung. Auch da regeln Landesgesetze wenig nachvollziehbare Unterschiede wie Raumhöhen. Der Gentechnikverordnung und der Bauordnung ist gemein: Sie sind kostenintensiv und bürokratisch. (Johanna Ruzicka, 1.7.2015)