Linz – Zwei Männer sind am Montag unabhängig voneinander wegen islamfeindlicher Postings in Linz vor Gericht gestanden. Einer fasste drei Monate bedingt aus, in der zweiten Causa fällte Vorsitzender Klaus Bittmann ein Unzuständigkeitsurteil: Die Vorwürfe seien zu schwer für einen Einzelrichter, ein Schöffensenat müsse sich damit befassen. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Einem 27-Jährigen aus dem Bezirk Linz-Land wurde vorgeworfen, im März dieses Jahres auf Facebook zu einem Beitrag über ein Asylheim gepostet zu haben: "Glei weg damit, a 9 mm kost ned viel ...". Der Mann war von Anfang an geständig. "Ich habe nicht lange überlegt, ich habe einfach etwas dazu geschrieben", sagte er vor Gericht. "Ich habe nur gemeint, dass die, die sich nicht an unsere Kultur anpassen, wieder zurückgeschickt werden." Die Formulierung "Neun-Millimeter" – für die Staatsanwaltschaft als "bedingter Vorsatz, dass Asylwerber im schlimmsten Fall ermordet werden" zu werten – sei ihm einfach so eingefallen. Er interessiere sich für Waffen "nur von Youtube her, selbst hab' ich nichts".

Nicht rechtskräftig

Das Gericht verurteilte den geständigen, unbescholtenen Mann zu drei Monaten bedingt, allerdings mit der Auflage, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Dem Angeklagten stehen, da er keinen Verteidiger hatte, drei Tage Bedenkzeit zu.

Auch dem zweiten Poster, der sich am Montag vor dem Landesgericht Linz verantworten musste, legt die Staatsanwaltschaft zur Last, auf Facebook zu Gewalt gegen Muslime bis hin zum Mord aufgefordert zu haben.

Der 41-Jährige soll unter anderem geschrieben haben: "Es wird so lange weitergehen, bis die letzten von euch aus Europa entfernt sind" oder "Thors Hammer" werde zuschlagen. Zu einem Bericht über ein islamistisches Selbstmordattentat soll er gepostet haben: "Wir zünden auch eine Bombe inmitten von Moslems." Weiters wirft ihm die Staatsanwaltschaft das Teilen einer Karikatur, die diese Religionsgemeinschaft verunglimpft, und die Beschimpfung einer Nationalratsabgeordneten mit Migrationshintergrund vor.

Die Staatsanwaltschaft sieht in den Postings neben Verhetzung, Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Beleidigung auch den Tatbestand des versuchten Landzwangs verwirklicht. Dieses Delikt dürfe aber nicht vor einem Einzelrichter verhandelt werden, sondern müsse vor ein Schöffengericht, erklärte sich Bittmann für unzuständig. Dagegen sind theoretisch Rechtsmittel möglich. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte, der sich nun einen Verteidiger besorgen muss, gaben eine Erklärung ab. Der Fall dürfte neu verhandelt werden. (APA, 6.7.2015)