Wien – Das Weisungsrecht wird reformiert, zumindest ein bisschen. Zwar verliert der Justizminister das Recht nicht, doch wird ihm ein Weisungsrat zur Seite stehen, ist der Kernpunkt einer Novelle des Staatsanwaltschaftsgesetzes, die Dienstagabend im Nationalrat von Koalition und FPÖ beschlossen wurde.

So neu ist das freilich auch wieder nicht. Denn ein Weisenrat dient bereits als Provisorium, seit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) amtiert. Nunmehr wird das Gremium mit leicht modifiziertem Namen und etwas geändertem Bestellmodus ins Dauerrecht überführt.

Bestehen wird der Rat aus dem Generalprokurator und zwei externen Strafrechtsexperten, die auf Basis einer Vorauswahl durch den Rechtsschutzbeauftragten nach Anhörung der Präsidenten der Höchstgerichte vom Bundespräsidenten für sieben Jahre ernannt werden. Grundsätzlich soll das Gremium als Kontrollorgan für Weisungsfälle und alle Fälle von besonderem öffentlichem Interesse Transparenz sicherstellen. Gleichzeitig werden die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften deutlich reduziert, um die Verfahrensdauer zu beschleunigen.

Dass das Weisungsrecht beim Minister bleibt, wird nicht von allen gerne gesehen. Selbst der Koalitionspartner hätte lieber einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt an der Spitze der Weisungskette gesehen, wie SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann eingestand. Insofern sei das neue Modell eine "zweitbeste Lösung, aber eine bessere als vorher".

Brandstetter habe die Chance ausgelassen, mit einer echten Reform Geschichte zu schreiben, bedauerte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Ein Kompromiss sei nicht immer die beste Lösung. Hier bleibe die gleiche Problematik bestehen wie bisher. Die Entscheidungen des Weisungsrats würden von den gleichen Beamten vorbereitet wie für den Minister.

NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak erinnerte wie Steinhauser daran, dass Brandstetter vor und noch unmittelbar nach seinem Amtsantritt für die Abschaffung des Weisungsrechts geworben hatte. Da auch die SPÖ lieber eine andere Lösung gehabt hätte, müsse man folgern: "Irgendetwas stimmt da nicht."

Aus ganz anderen Gründen Nein zur Reform sagte das Team Stronach. Für Mandatarin Kathrin Nachbaur wäre nämlich die sinnvollste Lösung gewesen, wenn das Weisungsrecht alleine beim Minister geblieben wäre, sei dieser doch demokratisch legitimiert. Wenn man schon aus optischen Gründen einen Weisungsrat einsetzen wolle, wäre es besser gewesen, den demokratisch zu legitimieren.

Wie Nachbaur wies auch der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan auf das Problem der Doppel-Rolle des Generalprokurators hin, der sowohl in die Weisung als auch bei einer Causa möglicherweise später bei einer Nichtigkeitsbeschwerde eingebunden sei. Auch bei den anderen Mitgliedern des Rats wäre es ihm lieber gewesen, wenn diese vom Parlament demokratisch legitimiert würden. Insgesamt handle es sich aber um einen ganz guten Kompromiss. Denn der Minister sei im Gegensatz zu einem Bundesstaatsanwalt demokratisch legitimiert.

Der Minister war letztlich zufrieden. Er habe die Vorschläge der extra eingesetzten Expertengruppe aufgenommen und weiterentwickelt. Das nun gefundene Modell erscheine ihm als das best mögliche. (APA, 7.7.2015)