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"Die Simpsons": auch bei Downloadern sehr beliebt.

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Die unter Netzaktivisten berüchtigte Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist wieder aktiv: Im Namen von Rechteinhabern wie 20th Century Fox oder Warner Bros. Entertainment mahnt sie momentan Nutzer ab, die aus illegitimen Quellen Filme und Serien heruntergeladen (und dabei auch zum Download bereitgestellt) haben sollen. Rechtlich heikel sind Torrent-basierte Angebote wie das Piraterie-Netflix Popcorn Time, da der Nutzer hier zumindest während des Downloads die Datei auch für andere zugänglich macht. Damit wird eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Zahlreiche Nutzer

Im Visier der Abmahner stehen laut Focus vor allem die TV-Serien "Die Simpsons" und "Two and a half men" (Mein cooler Onkel Charlie), weiters die Filme "Birdman", "Gravity" und "Godzilla". Nutzer sollen durchschnittlich die Summe von 956 Euro zahlen, wenn sie erwischt werden. Verbraucherschützer raten betroffenen Nutzern laut DerWesten, einen Rechtsbeistand zu engagieren, da die Summe so erheblich reduziert werden könnte. Außerdem verlangen sie, Ersttäter mit maximal 100 Euro zu "verwarnen". Laut Waldorf Frommer beträgt der Schadensersatz für die Folge einer Fernsehserie momentan rund 300 Euro, 815 Euro muss zahlen, wer einen Kinofilm illegitim bereitstellt.

Rechtliche Situation in Österreich verändert

Ob so etwas auch in Österreich blühen könnte, ist unklar. Die neue Urheberrechtsnovelle sieht ab 1. Oktober ein Verbot des Downloads aus "offensichtlich rechtswidrigen" Quellen vor. Das Justizministerium gab an, dass strafrechtlich keine Konsequenzen für Privatnutzer drohten, sich Künstler aber zivilrechtlich engagieren könnten. Der Upload an sich war bereits zuvor strafbar. Darauf stehen sogar bis zu 180 Tage Haft. Inwiefern der automatisierte Upload bei Torrent-Seiten tatsächlich ein Hochladen bedeutet, ist in der Praxis nicht geklärt. In den vergangenen Jahren gab es gegen Privatnutzer in Österreich jedenfalls keine Abmahnwellen. (fsc, 15.7.2015)