Wien – Die Neuordnung der Ausbildung im Pflege-Sektor ist auf Schiene. Am Mittwoch schickte das Gesundheitsministerium einen Entwurf zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) in Begutachtung. Pflegefachkräfte sollen damit künftig über drei Modelle ausgebildet werden, für den gehobenen Dienst ist die Ausbildung ausschließlich im akademischen Bereich vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in Stufen.

Die Ausbildung soll künftig über drei Schienen laufen: Statt der bisherigen Pflegehilfe ist die Schaffung einer Ausbildung zur Pflege-Assistenz vorgesehen. Wie schon bisher die Pflegehelfer soll die Ausbildung dieses neuen Berufsfelds an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und den Schulen für medizinische Assistenzberufe erfolgen. Die Dauer dieser Ausbildung soll ein Jahr betragen.

Keine Hilfstätigkeiten

Als wichtige Neuerung gilt die Festlegung, dass Pflege-Assistenten künftig von administrativen, hauswirtschaftlichen und logistischen Tätigkeiten ausgenommen sein sollen. Hilfstätigkeiten wie etwa Geschirrwegräumen sollen künftig ausschließlich von nicht-medizinischem Personal durchgeführt werden.

Neben der Pflegeassistenz ist auch die Schaffung einer "Pflege-Fachassistenz" vorgesehen, die mehr Kompetenzen haben wird als die Assistenz-Kraft. Die Ausbildung soll an selber Stelle wie jene zur Pflege-Assistenz stattfinden. Dauern wird diese Ausbildung zwei Jahre; außerdem soll sie durchlässig sein, für Pflege-Assistenten soll also die Weiterbildung zur Fachassistenz möglich sein.

Die gehobenen Pflegefachkräfte (derzeit "diplomierte Pflegekräfte") sollen künftig ausschließlich im akademischen Bereich an Fachhochschulen ausgebildet werden. Zwar ist auch jetzt schon eine Ausbildung an Fachhochschulen möglich, sie erfolgt aber auch noch parallel dazu an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen.

Leichte Durchlässigkeit zwischen den Systemen

"Das derzeitige System erweist sich in der Praxis nicht mehr als praktikabel", begründet das Gesundheitsministerium die Notwendigkeit einer Reform. Die Ausbildung sei nicht primär auf die Arbeit mit Patienten ausgerichtet. Ziele seien die Gewährleistung einer optimalen und bedarfsorientierten Versorgungssituation, ein leichter Berufszugang zu allen Berufsbildern sowie leichte Durchlässigkeit zwischen den drei Berufsbildern.

Die Begutachtungsfrist endet am 4. September. Zur Erleichterung der Umsetzung soll die Reform gestaffelt in Kraft treten: Mit 1. September 2016 beginnt die Möglichkeit der Ausbildung in den beiden Pflegeassistenzberufen, bis Ende 2021 soll die Umsetzung der Bestimmungen über die Pflegefachassistenz evaluiert werden. Die komplette Überführung des gehobenen Dienstes auf FH-Niveau soll bis Anfang 2024 erfolgen. (APA, 22.7.2015)