Vor einem Jahr wurden 1454 Polizisten für die Räumung der "Pizzeria Anarchia" in Wien zusammengezogen. Einheiten aus fast allen Bundesländern waren beteiligt, mehrere Wiener Beamte wurden aus dem Urlaub zurückbeordert. Das kostet. 870.000 Euro war laut Innenministerium allein die Stundenleistung der Beamten wert, exklusive Helikopter- und Panzerwageneinsatz.

Darauf bleibt der Bund sitzen.

Wenn ein Gerichtsvollzieher die Polizei um Assistenz bittet, ist sie zum Einsatz verpflichtet. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob es um eine Pfändungsmarke auf einem Fernseher geht oder um die Räumung eines besetzten Hauses. Anders als bei fahrlässig herbeigeführten Einsätzen wie nach Falschalarmen hat die Polizei in solchen Fällen keinen Regressanspruch. Freilich könnte man auch hier das Gesetz ändern und die Kosten auf jene abwälzen, die einen Einsatz erst nötig machen. Doch dieses Verursacherprinzip offenbart spätestens dann seine Schwäche, wenn die Polizei einen gerichtlich verpflichtenden Auftrag völlig überdimensioniert anlegt und die Kosten für den Verursacher in unverhältnismäßige Höhen treibt.

Noch geringer ist berechtigterweise nur das Interesse des Steuerzahlers, für solche Einsätze aufzukommen. Dieses Dilemma kennt keine simple Lösung. Es lässt sich nur möglichst gering halten, indem die Exekutive die Kapazitäten mit Bedacht einsetzt, anstatt als Entsatzheer aufzutreten. (Michael Matzenberger, 23.7.2015)