Der Ursprungstweet von Olga Lexell.

Foto: Google Cache/Olga Lexell

Urheberrechtsverstöße werden auf sozialen Netzwerken nicht gerne gesehen. Wer etwa Musik, Filme und Software illegal zum Download anbietet oder auf entsprechende Plattformen verweist, riskiert Sanktionen. Die mindeste Maßnahme ist dabei das Löschen entsprechender Postings durch den Seitenbetreiber.

Doch Copyright betrifft nicht nur offensichtliche und aufwendige Kunstwerke. Auch kleine, unterhaltsame Erzählungen und Anmerkungen – sprich: Witze – genießen Urheberrechtsschutz. Das führen jüngste Ereignisse auf Twitter vor Augen.

Copyright-Hinweis statt Witz

Eine Reihe von Twitter-Konten posteten dabei Anfang Juli einen Scherz. Anstelle der damaligen Einträge findet sich nun aber bei mehrere Nutzern statt dessen ein Hinweis darauf, dass der Tweet "aufgrund einer Nachricht durch den Rechteinhaber" zurückgehalten werde. Gleichzeitig verweist Twitter auf sein Prozedere bei Copyrightfragen.

Der Witz war ursprünglich von Olga Lexell gepostet worden. Sie ist freiberufliche Schreiberin und wohnt in Los Angeles. Sie hat mittlerweile bestätigt, dass sie für die Copyright-Beschwerden verantwortlich ist und dazu auch eine Erklärung geliefert.

Tweets ohne weitere Rückfrage entfernt

"Ich verdiene meinen Lebensunterhalt durch das Schreiben von Witzen und manche davon teste ich auf Twitter", schreibt sie. Bei den Scherzen handelt es sich also um ihr geistiges Eigentum und andere Nutzer hätten nicht ihre Erlaubnis, diese selber zu posten, ohne sie als Urheberin zu nennen. Viele Twitteraccounts, die oft automatisiert betrieben werden, sind ihrer Einschätzung nach Spam-Konten, die täglich "tonnenweise" anderer Leute Witze weiterverbreiten würden.

Die Twitter-Mitarbeiter hätten die betreffenden Nachrichten binnen weniger Tage ohne weiterer Rückfragen entfernt. Lexell hat mittlerweile ihre Twitter-Timeline geschützt, ihre Nachrichten sind nun nur noch für User lesbar, die eine Anfrage stellen und freigeschalten werden. Der betreffende Witz ist derzeit noch über Googles Cache-Funktion auffindbar.

DMCA-Bürden

Bei der Entfernung von möglicherweise Copyright-verletzendem Material steht Twitter durch den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) unter Druck, erklärt The Verge. Der Microblogging-Dienst kann nicht für entsprechende Verstöße seiner Nutzer haftbar gemacht werden, solange er nicht versucht, sie zu schützen.

Das System bietet freilich auch Mißbrauchspotenzial. So hat die Sunday Times auf diese Weise einst versucht, kritische Meldungen zu einem ihrer Artikel zu unterdrücken. Und auch Kamerahersteller GoPro soll schon versucht haben, sich derartiger Methoden zu bedienen. (gpi, 26.07.2015)