Es ist eine Zumutung. Ein Professor belästigt seine Studentinnen und Mitarbeiterinnen jahrelang. Er nutzt schamlos seine Position aus, greift ihnen an den Busen, an die Unterwäsche, macht ihnen "Angebote" zum "Schmusen". Das alles wird belegt, er wird von einer Disziplinarkommission dafür verurteilt und muss eine Strafe zahlen, wird aber nicht entlassen.

Entgegen einigen Behauptungen besteht diese Möglichkeit sehr wohl im Beamtendienstrecht. Die Kommission hätte den Professor entlassen können und auch müssen. Dass er, wie behauptet, Reue gezeigt habe, ist nicht glaubwürdig. Jeder, der den Bescheid durchliest, wird feststellen: Die sexuelle Belästigung hatte System. 13 Frauen berichten über Vorfälle, die sich über Jahre hinziehen. Eine Strafzahlung reicht hier nicht aus – auch deshalb, um in Zukunft solche Fälle zu vermeiden.

Die Wirtschaftsuniversität Wien kann ihren Mitarbeiter selbst nicht entlassen. Allein das ist grotesk, aber in diesem Fall besonders schlimm. Die Uni kann ihre Studentinnen und Mitarbeiterinnen nicht schützen, weil sie seinen Namen nicht nennen darf.

Nun konnte man sich auf eine Karenzierung ohne Bezüge für vier Jahre einigen. Doch was passiert dann? Der Professor hat das Recht zurückzukehren. In dieser Position wird er immer wieder Kontakt zu Frauen haben, und ob er sich dann anders verhält, ist fraglich. (Lisa Kogelnik, 24.9.2015)