Justizminister Brandstetter plant ein neues Gesetz.

Wien – Für die Opfer des Austrofaschismus und deren Angehörige hatte der Beschluss im Jänner 2012 große symbolische Bedeutung. Alle fünf Parlamentsparteien verabschiedeten damals ein Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz. Politverurteilungen in der Zeit zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 (Anschluss an Deutschland) wurden rückwirkend als "nicht erfolgt" eingestuft. Den Betroffenen und Angehörigen wurde aber auch die Möglichkeit eingeräumt, die Aufhebung der Verurteilungen per Bescheid zu erwirken.

Fast vier Jahre später zeigt sich, dass es erstens wenige Anträge gibt (18) und dass diese zweitens bei weitem nicht immer erfolgreich sind. Wie Justizminister Wolfgang Brandstetter in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung bekanntgab, wurden acht der 18 Anträge abgelehnt. "Die abschlägigen Entscheidungen erfolgten in fünf Fällen unter Hinweis auf das Vorliegen polizeilicher Straferkenntnisse bzw. solcher der Bezirkshauptmannschaften sowie in drei Fällen unter Hinweis auf das Vorliegen von Untersuchungshaft", schreibt das Justizministerium.

Politischer Konsens

Offenbar will man nun aber beim Gesetz nachbessern. Es bestehe auf politischer Ebene bereits ein "grundsätzlicher Konsens", den Geltungsbereich des Gesetzes "insbesondere auf jene Fälle auszuweiten, die vom Gericht bislang ablehnend entschieden werden mussten", teilt Brandstetter mit. Gleichzeitig soll auch der Kreis der antragsberechtigten Personen auf die Nichten und Neffen der Betroffenen und deren Nachkommen ausgeweitet werden. Ursprünglich hatte man den Kreis bewusst enger gehalten, weil man einen hohen Verwaltungsaufwand befürchtete.

Der SPÖ-Abgeordnete Anton Heinzl hatte in seiner Anfrage an den Minister die "verschiedenen Mängel und Unschärfen" im Gesetz beklagt. So seien politisch motivierte Ausbürgerungen auf Grundlage einer Verordnung des Jahres 1933 aufrechtgeblieben, sodass beispielsweise der Begründer des Austromarxismus, Otto Bauer, nicht als Österreicher anzusehen wäre. Auch "hunderte, wenn nicht tausende" Beamte, die aufgrund ihrer politischen Haltung bestraft wurden, oder auch Menschen, denen kommunale Leistungen entzogen wurden, sind laut Heinzl nicht von der Rehabilitierung erfasst. (Günther Oswald, 2.11.2015)