In den kommenden Monaten soll es also doch so weit sein: Bund und Länder wollen eine neue Vereinbarung über die Mindestsicherung abschließen. Auch wenn es um mehr als 600 Millionen Euro geht, hatte man es bisher nicht eilig mit einer Reform. Der alte Vertrag wurde 2014 einfach um zwei Jahre verlängert, weil man sich die mühsamen Verhandlungen ersparen wollte.

Nun sollen unter anderem stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Ansetzen will der Sozialminister bei höheren Zuverdienstgrenzen. Die idealen Voraussetzungen für die Gespräche gibt es aber auch jetzt nicht. Denn eigentlich weiß niemand so genau, wie oft bestehende Freibeträge bisher genutzt wurden oder ob die Betroffenen von den Beamten darüber überhaupt informiert wurden. Für die Abwicklung sind nämlich die Bundesländer zuständig, und die haben erstens unterschiedliche Ausführungsgesetze und zweitens kein Interesse an einem umfassenden Datenaustausch mit dem Bund.

Die Flüchtlingsdebatte rückt das Thema der sozialen Absicherung nun aber zusätzlich in den Fokus. Nicht wenige Asylberechtigte werden – zumindest in der ersten Phase – auf die Mindestsicherung angewiesen sein. Für eine Familie mit zwei Kindern gibt es derzeit rund 1700 Euro im Monat. Das ermöglicht sicher kein Luxusleben, ist für jemanden, der die Sprache erst erlernen muss, am regulären Jobmarkt aber wohl kaum zu verdienen.

Daher ergeben Modelle, bei denen nicht sofort jeder verdiente Euro von der Mindestsicherung abgezogen wird, durchaus Sinn. Auch die von der ÖVP vorgeschlagene Einführung von absoluten Obergrenzen sollte nicht von vornherein abgelehnt werden. Sinnvollerweise kann die Obergrenze aber nur gemeinsam mit der Transparenzdatenbank diskutiert werden. Hier müssen aber die Länder – auch die schwarzen – ihre Blockadehaltung aufgeben. (Günther Oswald, 2.11.2015)