Wien – Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat am Dienstag ein "Vereinbarkeitspaket" in Begutachtung geschickt. Die Novellen zum Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und der Praxis entgegenkommen, erklärte der Ressortchef in einer Aussendung. Konkret kommt etwa ein Karenzanspruch für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht.

Derzeit ist eine Karenz für Pflegeeltern nur dann möglich, wenn ein Kind in Adoptionsabsicht in unentgeltliche Pflege genommen wird. Häufig ist eine Adoption jedoch nicht möglich, sodass ein Pflegeelternteil oft den Job aufgeben musste, um sich dem Kind widmen zu können. Nun wird für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht ein Karenzanspruch geschaffen.

Kündigungsschutz bei Fehlgeburten

Bei Fehlgeburten ist ein zeitlich begrenzter Schutz vor Kündigungen und Entlassungen vorgesehen, da es immer wieder zur Auflösung der Arbeitsverhältnisse gekommen sei. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz soll künftig mit der Fehlgeburt zu laufen beginnen und vier Wochen danach enden.

Geplant ist weiters eine Regelung bei Elternteilzeiten darüber, in welchem Ausmaß die Arbeitszeit reduziert werden kann. Mit der Novelle soll die Arbeitszeitreduktion zumindest 20 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen. Die Mindestarbeitszeit während der Elternteilzeit soll mit zwölf Stunden pro Woche festgelegt werden.

Änderungen für freie Dienstnehmer

Eine weitere Neuerung betrifft den zweiten Meldezeitpunkt. Wenn bei Eltern mit einem selbstständig erwerbstätigen Teil und einem unselbstständig erwerbstätigen Teil im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist der selbstständig erwerbstätige Elternteil die Betreuung des Kindes übernimmt, kann nach derzeitiger Rechtslage später vom unselbstständig Erwerbstätigen keine Karenz mehr angemeldet werden. Nun soll ihm die Inanspruchnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden – sofern der andere Elternteil aufgrund seiner selbstständigen Tätigkeit keinen Karenzanspruch hat.

Freie Dienstnehmerinnen können zwar Wochengeld beziehen, haben jedoch keinen Anspruch auf Freistellung gegenüber den Arbeitgebern. Es ist daher die Einbeziehung von arbeitnehmerähnlichen freien Dienstnehmerinnen in die absoluten und individuellen Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes vorgesehen.

Die Begutachtung des Vereinbarkeitspakets beginnt am heutigen Dienstag und dauert zwei Wochen. Der Nationalratsbeschluss ist noch für dieses Jahr vorgesehen, damit die Änderungen mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten können. (APA, 3.11.2015)