Wien – Das Bundesvergabegesetz, das eine Stärkung des Best- gegenüber dem Billigstbieter-Prinzip bringen sollte, ist am Montag im Verfassungsausschuss überraschend vorläufig gescheitert. Grund dafür sind Einwände des Bundeslandes Tirol, wie ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl den Ausschussmitgliedern berichtete.

Da sämtliche Bundesländer dem Gesetz zustimmen müssen, damit es in Kraft treten kann, sollen nun in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe weitere Gespräche geführt werden. Sowohl die Koalitionsparteien als auch die Grünen und die FPÖ hoffen, dass so rasch wie möglich eine Einigung zustande kommt. Erhält das Gesetz beim nächsten Ausschusstermin am 3. Dezember grünes Licht, könnte es laut SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch noch wie vorgesehen am 1. März 2016 in Kraft treten.

Fokus auf Qualität und Folgekosten

Laut Gerstl moniert Tirol, dass der Gesetzesentwurf ohne die Bundesländer erarbeitet worden sei, was jedoch sowohl Muchitsch als auch Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) bestreiten. Die Länder seien sehr wohl involviert gewesen, es habe Konsens über den Entwurf gegeben, sagte Muchitsch.

Ziel der vorliegenden Gesetzesnovelle ist es, bei öffentlichen Auftragsvergaben das Bestbieter-Prinzip gegenüber dem Billigstbieter-Prinzip zu stärken. So soll die öffentliche Hand gezwungen werden, bei bestimmten Vergaben künftig den Fokus verstärkt auf Qualitätskriterien und Folgekosten zu legen. Auch soziale Aspekte sollen bei Auftragsvergaben berücksichtigt werden dürfen.

Für öffentliche Auftraggeber könnte das zwar einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf eingeräumt wird, die Regierung erwartet sich im Gegenzug aber nicht nur positive volkswirtschaftliche Effekte, sondern rechnet mittelfristig auch mit Einsparungen. Vor allem in der Baubranche gibt es Klagen über unseriöse Unternehmen, die durch undurchsichtige Firmenkonstruktionen Aufträge an dutzende Subunternehmen weitergegeben und durch Lohndumping die Preise gedrückt haben. (APA, 9.11.2015)